Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen setzt in ihrem Aufbau bei den Kirchengemeinden ein. Die 456 Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen.
Die Kirchenkreise nehmen den Auftrag der Kirche in ihrem Bereich wahr. Sie fördern die Gemeinschaft der Gemeinden, stellen Qualität und Erfahrungsaustausch in den verschiedenen Arbeitsbereichen sicher und übernehmen die Trägerschaft gemeinsamer Dienste.
Die Angebote der gemeinsamen Dienste treten neben die Angebote der Kirchengemeinden, um in wechselseitiger Ergänzung dem Auftrag der Kirche nachzukommen. In der EKvW gibt es derzeit 26 Kirchenkreise. Sie sind in elf Gestaltungsräumen zusammengefasst. Die Evangelische Kirche von Westfalen, ihre Kirchenkreise, Kirchengemeinden und kirchlichen Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. (Evangelische Kirche von Westfalen)