Die "Communio spiritualis" - deutsch: geistige oder geistliche Kommunion - wird in der katholischen Kirche seit Jahrhunderten praktiziert. Sie ermöglicht Gläubigen, die aus schwerwiegenden Gründen (Alter, Krankheit, Entfernung) am Empfang der sakramentalen Kommunion gehindert sind, dennoch sprituell an der Eucharistie teilzunehmen, unabhängig von Ort und Zeit. In der aktuellen Corona-Krise rückt diese Praxis wieder verstärkt in den Blick.
Zahlreiche Texte des kirchlichen Lehramts befassen sich mit der geistigen/geistlichen Kommunion. So stellte etwa die Glaubenskongregation 1983 fest, dass Katholiken in Verfolgungssituationen oder bei Priestermangel dennoch an der Eucharistie teilhaben können: "Durch ihr Verlangen nach dem Sakrament mit der Kirche vereint, sind sie, wenn auch äußerlich von ihr getrennt, zuinnerst und wirklich ganz mit der Kirche verbunden und empfangen daher die Früchte des Sakraments." (Sacerdotium ministeriale, III.4)
Und Johannes Paul II. schrieb 2003 in seiner Enzyklika "Ecclesia de eucharistia": "Eben darum ist es angemessen, in der Seele das dauernde Verlangen nach dem eucharistischen Sakrament zu pflegen. Hier liegt die Übung der 'geistlichen Kommunion' begründet, die sich seit Jahrhunderten in der Kirche verbreitet hat und von heiligen Lehrmeistern des geistlichen Lebens empfohlen wurde" (Ecclesia de eucharistie, Nr. 34). Auch Papst Franziskus erinnerte zuletzt bei seinem Angelus-Gebet an diese uralte Praxis.
Eine spezielle Form der geistigen Kommunion wurde im Mittelalter gepflegt, als der Empfang der Kommunion noch eine Ausnahme war: die Augenkommunion. Weil man dem besonderen Moment nach der Konsekration der Hostie eine besondere Wirksamkeit für Gebete und der Erfüllung der Bitten zuschrieb, kommunizierten die Gläubigen gleichsam mit den Augen. (kna)