Die Kardinäle sind die engsten Mitarbeiter und Berater des Papstes in seiner Aufgabe als Oberhaupt der Weltkirche. Diese kollegiale Unterstützung erfolgt offiziell in Konsistorien (von lateinisch "consistorium" für Versammlung oder Versammlungsort), die der Papst zu besonderen Anlässen einberuft und leitet. Es gibt ordentliche und außerordentliche Konsistorien.
Erstere, zu denen zumindest die in der Stadt Rom anwesenden Kardinäle eingeladen werden, finden mehrmals jährlich zur Durchführung bestimmter offizieller Akte statt, etwa der Bestätigung von Heiligsprechungen. In ein- oder mehrjährigen Abständen werden sie auch zur Kreierung neuer Kardinäle anberaumt. Gelegentlich erbittet der Papst von diesen Runden auch Beratung bei "gewissen schwerwiegenden Angelegenheiten". Zu ordentlichen (oder allgemeinen) Konsistorien kann im Gegensatz zu den außerordentlichen in bestimmten Fällen auch die Öffentlichkeit zugelassen werden.
An außerordentlichen Konsistorien sollen alle Mitglieder des Kardinalskollegium teilnehmen. Diese beruft laut Kirchenrecht der Papst ein, "wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwererwiegender Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen". (kna)