Die vereinfachte Schriftsprache hat das Ziel, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese "Leichte Sprache" ist nicht zu verwechseln mit "Einfacher Sprache", die sich auch an Menschen mit geringen Sprachkenntnissen richten kann.
Bei der Übertragung von Texten in leichte Sprache gelten bestimmte Regeln: So sollen kurze Hauptsätze mit nur einer inhaltlichen Aussage benutzt, Nebensätze, Konjunktive und Fremdwörter dagegen vermieden werden. Zusammengesetzte Nomen werden mit einem Bindestrich getrennt, Doppelpunkte gezielt als hinweisendes Signal eingesetzt, Frage- und Ausrufezeichen vermieden. Leichte Sprache soll auf die wesentlichen Inhalte aus komplexen Texten verständlich zusammenfassen.
1996 entwickelte die US-amerikanische Organisation "People First" die Idee des "Easy Read". 2001 gründete sich der deutsche Verein "Mensch zuerst" und gab zwei Wörterbücher in leichter Sprache heraus, 2006 entstand ein "Netzwerk für Leichte Sprache". In Deutschland gewann dieses Anliegen mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 an Bedeutung.
Kritiker warnen vor möglicher Manipulation. Verfechter der leichten Sprache argumentieren, dass schon ein teilweises Textverständnis der Zielgruppe weiterhelfen und die Scheu vor Texten nehmen könne. In der Regel sind Menschen mit kognitiven Einschränkungen an der Übertragung der Texte beteiligt, um die Verständlichkeit zu prüfen. Als Gütesiegel hat der Verein Inclusion Europe ein "Europäisches Logo für Leichte Sprache" geschaffen: Es bestätigt, dass ein Text in leichter Sprache verfasst ist und von einem geistig Behinderten geprüft wurde.
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, leichte Sprache in den Bundesbehörden weiter zu verbreiten. "Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass wir ihnen alle Informationen so verständlich wie möglich vermitteln", schreibt Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) in einem Leitfaden von 2014. Experten raten zu einer Bündelung der Initiativen, die es bundesweit gibt. (kna/Stand 01.03.17)