Im Werk von Martin Luther gibt es vor allem drei Schriften, die sich mit der Beziehung zwischen Mann und Frau beschäftigen - und ein uneinheitliches Bild abgeben: "Vom ehelichen Leben" aus dem Jahr 1522, Luthers "Traubüchlein" von 1529 und sein "Genesiskommentar" aus den Jahren 1535 bis 1545. Zu vielen Gelegenheiten sagte Luther: Die Frau managt das Haus. Außerhäusliche Herrschaft und Regierung steht allein dem Mann zu. "Vom ehelichen Leben": Luther betont die Gleichwertigkeit von Mann und Frau mit gleichen Rechten und Pflichten, etwa was die Sorge um das Kind und das Windelwaschen angeht. Falls allerdings die Frau dem Mann den Sex verweigert, könne der auch mit der Magd schlafen. Und Verhütung? Hatte Luther nicht im Blick. Dafür eine fruchtbare Ehe und lustvolle Sexualität. "Traubüchlein": Die Männer sollen ihre Frauen lieben wie ihren eigenen Leib. Aber: Die Frauen sollen dem Mann untertan sein. Die Frau gebärt die Kinder, der Mann arbeitet - so sieht Luthers Rollenverständnis aus. Allgemein gilt für ihn: Frau und Mann sind gleichermaßen zum Ebenbild Gottes geschaffen. "Genesiskommentar": Die Würde der Frau nicht zu ehren, sei «heidnisch», warnt Luther. Der Mann bedarf der Frau, um Nachkommen zu zeugen und seine Sexualität verantwortlich zu leben. Aber auch wieder: Der Mann steht über der Frau. Denn bereits Eva habe einen «schwächeren Sinn und Verstand» als Adam gehabt. Luthers Logik: Alle sind gleich. Aber manche sind gleicher. Buchhinweis: Sonja Domröse, "Frauen der Reformationszeit - Gelehrt, mutig und glaubensfest", Verlag Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen, 3. Auflage 2014, 158 Seiten, 23 Euro. (epd)
Luther und die Frauen
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