Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Viele sind in Staaten geflüchtet, in denen sie nicht dauerhaft bleiben können. Diese besonders schutzbedürftigen Menschen brauchen dringend eine Lebensperspektive in einem anderen Land.
Resettlement ermöglicht besonders schutzbedürftigen Personen die legale und sichere Einreise aus einem Erstaufnahmeland in einen zu ihrer Aufnahme bereiten Drittstaat. Dieser Drittstaat bietet den Personen eine dauerhafte Aufnahme und einen umfassenden Flüchtlingsschutz. Das Resettlement-Verfahren richtet sich an bereits vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge. Resettlement ist kein Ersatz für reguläre Asylverfahren, sondern nur eine Ergänzung zum Schutz besonders vulnerabler Flüchtlinge. UNHCR hat für die Auswahl der für ein Resettlement-Verfahren in Betracht kommenden Flüchtlinge spezifische Kriterien entwickelt, welche den Schutzbedarf der Personen definieren.
"Neustart im Team" (NesT) ist ein zusätzliches Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, die sich in Erstzufluchtsstaaten aufhalten. Im Rahmen der Pilotphase wählt UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) diese Personen in den Staaten Ägypten, Jordanien, Libanon und Äthiopien aus. Die Aufnahme ist an die Unterstützung durch eine Mentor(innen)gruppe vor Ort gebunden. D.h. indem sich einzelne Menschen oder Organisationen zu einer Gruppe zusammenschließen, können sie Flüchtlinge aufnehmen. Mindestens fünf Personen bilden eine Mentoring-Gruppe. (neustartimteam.de)