Der Offizial ist der vom Bischof beauftragte oberste Richter einer Diözese. Er leitet die kirchliche Gerichtsbehörde, das Offizialat. Dieses Gericht entscheidet gemäß dem Kirchenrecht.
Letzteres ist im weltweit gültigen Gesetzbuch "Codex Iuris Canonici" (letzte Fassung von 1983) niedergelegt. Einen Großteil der Arbeit machen Ehenichtigkeits-Prozesse aus. Der Offizial befasst sich ferner mit innerkirchlichen Finanzstreitfällen.
Zu seinen Aufgaben gehören auch Verfahren zur Selig- oder Heiligsprechung eines Verstorbenen auf lokaler Ebene. Und er fällt Urteile in kirchenrechtlichen Strafverfahren.
Der Offizial entscheidet in der Regel auch über kirchliche Strafen gegen Priester. Das gilt jedoch heute nicht mehr für Prozesse wegen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, die im Extremfall auch zur Entlassung aus dem Klerikerstand führen können. Diese müssen seit 2001 - nach einer örtlichen Voruntersuchung mit positivem Ergebnis - an die Glaubenskongregation nach Rom weitergeleitet werden. (kna/18.03.2021)