Kardinal Woelki entpflichtet Offizial Assenmacher

Vorwürfe gegen einen hohen Kirchenrichter

Günter Assenmacher hat 25 Jahre das Kölner Kirchengericht geleitet. In zwei Missbrauchsfällen gab er offenbar falsche Rechtsauskünfte. Nun ist er beurlaubt. Im Bistum Limburg ist er als Offizial vorerst weiter im Amt.

Autor/in:
Andreas Otto und Norbert Demuth
Offizial Prälat Dr. Günter Assenmacher / © Beatrice Tomasetti (DR)
Offizial Prälat Dr. Günter Assenmacher / © Beatrice Tomasetti ( DR )

In der öffentlichen Wahrnehmung spielte er bislang eine untergeordnete Rolle. Doch Günter Assenmacher war mächtig im Erzbistum Köln - und darüber hinaus. Als Offizial hat der 69-Jährige das Kirchengericht der Erzdiözese geleitet, das als Zweitinstanz auch für fünf weitere Bistümer zuständig ist. Seit Oktober 2010 ist Assenmacher - zusätzlich zu seiner Tätigkeit im Erzbistum Köln - Offizial des Bistums Limburg.

In der Hierarchie folgt der Offizial unmittelbar auf den Erzbischof und ist als dessen "Gerichtsvikar" auf einer Ebene mit dem Verwaltungschef (Generalvikar) angesiedelt.

Über den Schreibtisch Assenmachers, der in Köln als "die" Instanz in Kirchenrechtsfragen galt, gingen seit Jahrzehnten auch zahlreiche Missbrauchsfälle von Geistlichen. Nachdem ihm die Kanzlei des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke am Donnerstag Pflichtverletzungen attestierte, entband der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki ihn vorläufig von sämtlichen Aufgaben.

In Limburg bleibt er im Amt

Im Bistum Limburg ist er hingegen vorerst weiter im Amt. Zunächst wolle Bischof Georg Bätzing - der auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist - "das Kölner Gutachten lesen und auswerten, bevor entschieden wird, was das für das Bistum Limburg heißt", sagte der Limburger Bistumssprecher Stephan Schnelle auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Assenmacher habe zudem als Offizial in Limburg "andere Aufgaben" als in Köln. Er sei im Bistum Limburg "ausschließlich für Eherecht zuständig". Die Prüfung von Missbrauchsfällen obliege dem Leitenden Rechtsdirektor Peter Platen, der die Abteilung Kirchliches Recht im Bistum Limburg leitet. Bischof Bätzing werde sich nicht vor Dienstag zu dem Kölner Gutachten äußern - also nicht vor dem Tag, an dem sich Kardinal Woelki zu weiteren Konsequenzen äußern wolle.

Der seit Oktober 2010 als Offizial des Bistums Limburg amtierende Assenmacher war erst Ende 2018 "für drei weitere Jahre" in dieser Funktion bestätigt worden. Damals hatte auch Kardinal Woelki seine Zustimmung dazu gegeben, wie das Bistum Limburg seinerzeit mitteilte.

Kölner Kirchengericht 25 Jahre lang geleitet

Zusätzlich bemerkenswert: Der von 2008 bis 2014 amtierende Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst - Vorgänger von Bischof Georg Bätzing - hatte Assenmacher im Oktober 2013 zum Ehrendomherrn in Limburg ernannt.

Das Kölner Kirchengericht hat Assenmacher 25 Jahre lang geleitet.

Kardinal Joachim Meisner berief den jovialen Rheinländer, der fließend Latein spricht, 1995 an die Spitze des Offizialats, das meist mit Ehenichtigkeits-Prozessen befasst ist - aber eben auch mit Strafmaßnahmen gegen Priester bis hin zu einer Entlassung aus dem Klerikerstand. Seit 2001 müssen die Bistümer Missbrauchsfälle nach einem begründeten Anfangsverdacht der Glaubenskongregation in Rom melden.

Das am Montag vorgestellte Gutachten des Strafrechtlers Gercke wirft Assenmacher unzutreffende Rechtsauskünfte in zwei Fällen vor. Zudem habe der Rechtsexperte die Kölner Bistumsleitung in mehreren Fällen nicht darauf hingewiesen, dass kirchenrechtliche Normen im Umgang mit Missbrauchsfällen verletzt wurden, obwohl er von diesen Gesetzesübertretungen gewusst habe.

Mit Blick auf den Umgang der Kirche mit Missbrauchsfällen fand Assenmacher vor zwei Jahren in einem Kommentar für das Portal katholisch.de kritische Worte. Sie habe Betroffene oft "nicht wirklich wahr- und ernstgenommen" und Täter nicht angemessen zur Rechenschaft gezogen und bestraft. Diese Wertung richtet sich nun offenbar auch gegen ihn selbst.


Quelle:
KNA