Am 3. Oktober 1990 wurden Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen Länder der Bundesrepublik. Das im Einigungsvertrag festgelegte Datum der Vereinigung von Ost und West ist seither als Tag der Deutschen Einheit nationaler Gedenktag.
Um das Zusammengehörigkeitsgefühl der Deutschen zu stärken, wird jährlich am 3. Oktober ein zentrales Bürgerfest gefeiert. Es wird immer von dem Land ausgerichtet, das den Vorsitz im Bundesrat hat. In Erinnerung an den Volksaufstand in der DDR feierte die Bundesrepublik bis 1990 den 17. Juni als "Tag der Deutschen Einheit". (dpa)