Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (englisch Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP) ist ein Abkommen zum Freihandel und Investitionsschutz, das derzeit zwischen der EU und den USA ausgehandelt wird. Ziel ist, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen voranzutreiben.
Dazu gehört zum einen der Abbau von Handelshemmnissen, etwa branchenweiten Zöllen. Damit soll der Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen EU und USA erleichtert werden. Auch Hürden, die über Zollgrenzen hinausgehen, wie zum Beispiel unterschiedliche technische Regelwerke, Normen und Zulassungsverfahren, sollen geringer werden. Bislang muss etwa trotz ähnlicher Sicherheitsstandards ein Auto, das in der EU den Sicherheitsnormen entspricht und zugelassen ist, in den USA ein weiteres Zulassungsverfahren durchlaufen.
Weiteres Ziel der Verhandlungen ist es, die Märkte in den USA und der EU für Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Vergabeverfahren zu öffnen. So könnten weltweit geltende Handelsregeln und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Im Juni 2013 kündigten der damalige EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso zusammen mit US-Präsident Barack Obama, EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy und dem britischen Premierminister David Cameron die Aufnahme der Verhandlungen zu TTIP an. Sie sprachen von einer "machtvollen Demonstration der Absicht, eine freie, offene und auf vereinbarten Regeln beruhende Welt zu schaffen". Die EU-Kommission führt die Verhandlungen im Auftrag der 28 Mitgliedstaaten. Sie hat dafür eine informelle und zeitlich begrenzte Beratergruppe mit Experten aus verschiedenen Bereichen eingesetzt.
Das geplante Abkommen hat bislang vor allem wegen Intransparenz starke Kritik aus verschiedenen Richtungen erhalten. Neben einer Vielzahl von Bedenken mit Blick auf eine befürchtete Senkung von gesetzlichen Gesundheits-, Umwelt- und Sozialstandards wird auch die Einführung sogenannter Schiedsgerichte kritisiert. Kritiker befürchten, diese könnten ohne die Möglichkeit einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung über Schadenersatzansprüche von Unternehmen gegen die Mitgliedstaaten entscheiden.
(kna)