UNESCO-Welterbe

Der 1997 in der Liste der Welterbe der UNESCO aufgenommene "Concordia-Tempel"  / © Oliver Kelch (DR)
Der 1997 in der Liste der Welterbe der UNESCO aufgenommene "Concordia-Tempel" / © Oliver Kelch ( DR )

Grundlage für die Welterbeliste der UNESCO ist das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Es wurde 1972 verabschiedet. Inzwischen haben es mehr als 190 Staaten unterzeichnet. Kriterien für die Anerkennung als Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung für zukünftige Generationen sicherstellt. Die Welterbeliste verzeichnet aktuell rund 1.000 Kultur- und Naturerbestätten in 160 Ländern.

Erstes Welterbe aus Deutschland war 1978 der Aachener Dom. Es folgten unter anderem der Kölner Dom und die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg (beide 1996) sowie die Altstädte von Stralsund und Wismar und das Obere Mittelrheintal (beide 2002). Am Samstag kam die ehemalige Benediktinerabtei Corvey in Ostwestfalen hinzu. Über die Aufnahme in die Liste entscheidet einmal im Jahr das aus 21 Mitgliedern bestehende Welterbekomitee.

Seit 2003 führt die UNESCO auch eine Liste des immateriellen Kulturerbes, das Musik, Tanz und Theater, aber auch Bräuche und Feste umfasst. Deutschland trat dem entsprechenden Übereinkommen 2013 bei. Zum immateriellen Kulturerbe gehören beispielsweise die Echternacher Springprozession in Luxemburg oder die Pfeifsprache "El Silbo" auf der zu Spanien gehörenden Kanareninsel Gomera.

Die UNESCO ist die für Kultur und Bildung zuständige Unterbehörde der Vereinten Nationen (UN). Sie will die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur fördern. Die Behörde wurde 1945 gegründet und hat ihren Sitz in Paris.

Die Abkürzung UNESCO steht für "United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization" (Erziehungs-, Wissenschafts- und Kulturorganisation der Vereinten Nationen). (KNA)