Die Vermögensteuer ist eine auf das Vermögen, d. h. das bewertbare Eigentum des Steuerpflichtigen erhobene Steuer. Sie zeichnet sich im Allgemeinen durch einen verhältnismäßig niedrigen Steuersatz sowie den Verzicht auf Steuerprogression aus. 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sei. In den Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 stellte die damalige Bundesregierung zwar fest, dass es keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der Vermögensteuer gebe, trotzdem wird seither die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 nicht mehr erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz weiterhin in Kraft ist.
Vermögenssteuer
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