Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines unbegleiteten Minderjährigen bis zum 18. Geburtstag. Er übernimmt die elterliche Sorge, wobei der Jugendliche weiterhin in einer vom Jugendamt zugewiesenen Einrichtung, etwa einer Jugendwohngruppe, wohnt. Ein Vormund hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Erziehungsrecht und die Sorge für die Sicherstellung der Gesundheit.
So können Privatpersonen Vormund werden - Fragen und Antworten