In etlichen Ländern Europas ist der Karfreitag ein landesweiter Feiertag, in vielen aber auch nicht. Wer sich mit den entsprechenden Vorschriften allein in Deutschlands Nachbarstaaten befasst, entdeckt ein Sammelsurium unterschiedlicher Vorgaben.
In Österreich etwa gilt der Karfreitag nach einem langen juristischen Tauziehen künftig als optionaler "persönlicher Feiertag" auf Grundlage des Urlaubsanspruchs. Der Nationalrat, das Parlament, beschloss am 27. Februar mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ, die bisherige Regelung zu kippen, nach der der Karfreitag gesetzlicher Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten war. Stattdessen kann jetzt jeder Arbeitnehmer einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm Urlaub zu gewähren ist; einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht.
In Belgien, Luxemburg und Polen haben die Läden und Geschäfte – wie an gewöhnlichen Werktagen – geöffnet. Auch in Frankreich ist kein landesweiter Feiertag vorgesehen. Ausnahmeregelungen gibt es im Elsass und in Lothringen.
Ein Flickenteppich regionaler Statuten macht den Karfreitag in großen Teilen der Schweiz und in einigen Regionen der Niederlande zu einem arbeitsfreien Tag.
In Deutschlands Nachbarländern Dänemark und Tschechien ist die Rechtslage dagegen ähnlich wie in der Bundesrepublik: Der Karfreitag ist dank einheitlicher Vorschriften ein landesweiter gesetzlich anerkannter Feiertag. (KNA)