Freisinger Bischofskonferenz weist Vorwürfe Mixas zurück - Kirchenrechtler räumen möglicher Klage geringe Chancen ein

"Es ist alles rechtmäßig gelaufen"

Die Freisinger Bischofskonferenz hat den Vorwurf des früheren Augsburger Bischofs Walter Mixa zurückgewiesen, sein Rücktritt sei unter Mitwirkung anderer Bischöfe erzwungen worden. "Es ist alles rechtmäßig gelaufen", erklärte Konferenzsprecher Bernhard Kellner am Mittwoch in München. Dass sich Mixa wieder ins Amt zurückklagen könnte, halten Kirchenrechtler für unwahrscheinlich.

 (DR)

"Zum Schutz des emeritierten Bischofs sehen wir davon ab, Einzelheiten öffentlich auszubreiten", sagte Kellner weiter. Die bayerischen Bischöfe wünschten Mixa "weiter gute Genesung". Sein Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik sei "ein erster wichtiger Schritt" gewesen. Das Bistum gehe davon aus, dass es das gemeinsame Anliegen mit Bischof em. Dr. Walter Mixa ist, dass alles dafür getan wird, damit Friede und Einheit in der Diözese Augsburg einkehren. Es sei der Diözese Augsburg nicht an einer öffentlichen Auseinandersetzung mit Bischof em. Dr. Mixa gelegen. Auch Erzbischof Reinhard Marx ließ Mixas Vorwurf einer Intrige und mangelnder Brüderlichkeit scharf zurückweisen, ebenso wie der Augsburger Weihbischof Anton Losinger.

Vatikansprecher Pater Federico Lombardi bestätigt gegenüber Radio Vatikan, dass der Papst Bischof Mixa in den nächsten Wochen in Audienz empfangen werde. Es sei aber «nicht anzunehmen, dass die Entscheidung des Papstes noch einmal geändert werde», sagte Lombardi weiter.

"Irgendeine andere Aufgabe"
Der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering hält es für unwahrscheinlich, dass sich Walter Mixa  wieder ins Amt zurückklagen könnte. "Die Vergabe des Bischofsamtes ist kirchliche Chefsache", sagte Haering am Mittwoch der domradio.de. "Und wenn der Papst einen Rücktritt angenommen hat, gehe ich davon aus, dass er die Sache so sorgfältig hat prüfen lassen, dass er hier keinen Rückzieher macht." Es sei aber denkbar, dass Mixa "irgendeine andere Aufgabe" erhalte. Allerdings gehe er auf die 70 zu, "ein Alter, in dem andere ohnehin in den Ruhestand streben".

Haering erläuterte, im kanonischen Recht heiße es ganz allgemein, dass jedes subjektive Recht durch eine Klage verteidigt werden könne. Ob Mixa im konkreten Fall "subjektives Recht auf das Bischofsamt geltend machen kann, würde ich mit einem großen Fragezeichen versehen", sagte der Professor für Kirchenrecht an der Universität München. Bei einer gerichtlichen Klärung könne aber die Frage, ob Mixa seine Entscheidung unter Druck gefällt habe, durchaus eine Rolle spielen. Eine Rechtshandlung, die unter schwerem Druck zustande komme, könne laut Kirchenrecht nichtig sein.

Lüdicke: Gericht kann Mixa nicht wieder ins Amt einsetzen
Auch der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke räumt Mixa keine Chancen ein, durch ein kirchliches Gericht wieder in sein Amt eingesetzt zu werden. Dies wäre nach Kirchenrechtskanon 125 § 1 nur dann möglich, wenn Mixa sein Rücktrittsgesuch unter einem "unwiderstehlichen Zwang" wie etwa körperlicher Gewalt eingereicht hätte, sagte er am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dies sei aber nicht der Fall.

Laut Lüdicke kann Mixa vor einem Kirchengericht nach Kanon 125 § 2 und Kanon 188 durchaus geltend machen, dass er sein Rücktrittsgesuch unter rechtswidrigem Druck eingereicht habe. Aber selbst wenn das Gericht dieser Darstellung folgen würde, hätte das keine Auswirkungen, weil der Papst den Rücktritt bereits angenommen habe. Das Gericht selbst könnte Mixa nicht wieder als Bischof von Augsburg einsetzen, sondern allenfalls der Papst, der aber auch über eine ganz andere Verwendung befinden könne.

Lüdicke wies darauf hin, dass der Papst Mixa auf Basis eines Rücktrittsgesuchs entpflichtet hat. Sollte es stimmen, dass Mixa drei Tage später sein Rücktrittsgesuch widerrufen habe, dann habe Benedikt XVI. den Rückzieher nicht beachtet oder nicht für ausschlaggebend gehalten. Weiter betonte Lüdicke, dass der Papst einen Bischof grundsätzlich auch ohne Rücktrittsgesuch entpflichten kann. Dies sei allerdings eine "sehr unübliche Praxis".

"Wie ein Fegefeuer"
Mixa hatte im Interview mit der "Welt" den Vorwurf erhoben, man habe ihn zum Rücktritt gedrängt. "Der Druck, unter dem ich die vorgefertigte Resignation unterschrieben habe, war wie ein Fegefeuer. Drei Tage später habe ich sie in einem Schreiben an den Papst widerrufen. Ich wusste in den Tagen weder ein noch aus", sagte Mixa. Den Verdacht des sexuellen Missbrauchs gegen ihn hätten höchste Geistliche des Bistums an die Presse lanciert. "Und da war mein Generalvikar dabei und Weihbischof Losinger, den ich selbst zum Dompropst ernannt habe", sagte Mixa.

Dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Freiburgs Erzbischof Robert Zollitsch, und dem Münchner Erzbischof Reinhard Marx warf Mixa vor, beide seien "zum Papst geeilt und haben ihm als Trumpf den sogenannten Missbrauchsfall vorgetragen, der de facto auf nicht mehr beruhte als auf sechs handschriftlichen Sätzen einer höchst dubiosen hingekritzelten Notiz". Mixa kündigte an, im Juli Papst Benedikt XVI. in Rom zu treffen, um ihm seine Sicht der Dinge zu erläutern.

Fehler eingeräumt
Mixa räumte auch Fehler im Umgang mit den Prügelvorwürfen ein. Er hätte umgehend sagen sollen, dass er nicht jede körperliche Züchtigung ausschließen könne, "wie sie damals in der Jugendarbeit - erst recht mit sogenannten schwer erziehbaren Kindern - üblich und bis 1980 auch rechtens waren". "Wo und wem ich Unrecht getan habe, das habe ich auch gesagt, da entschuldige ich mich unbedingt", sagte er.

Zum Vorwurf finanzieller Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Geldern einer Waisenhausstiftung verwies Mixa auf Untersuchungen durch Wirtschaftsprüfer, die die finanziellen Angelegenheiten als gewissenhaft eingestuft hätten. "Diese Untersuchungen sind allerdings noch nicht ganz abgeschlossen", sagte er.

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