Katholischer Frauenverband zur Debatte über verschärftes Sexualstrafrecht

"Selbstbestimmung komplett schützen"

Nicht erst seit den Übergriffen von Köln plant die Bundesregierung strengere Sanktionen, wenn Frauen sexuell bedrängt werden. Doch die gerade diskutierte Reform reicht nicht aus, sagt Renate Jachmann-Willmer vom Sozialdienst katholischer Frauen. 

Das Sexualstrafrecht ist vielen zu lasch  / © Julian Stratenschulte (dpa)
Das Sexualstrafrecht ist vielen zu lasch / © Julian Stratenschulte ( dpa )

domradio.de: Wie genau stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf? 

Renate Jachmann-Willmer (Bundesgeschäftsführerin Sozialdienst katholischer Frauen): Grundsätzlich freuen wir uns, dass es jetzt endlich zur Diskussion kommt und dass wir uns in der Gesellschaft und in der Politik mit dem Thema befassen. Bei dem Gesetzentwurf geht es im Moment darum, Schutzlücken zu schließen. Wir sind aber der Meinung, es kann nicht nur darum gehen, Lücken zu schließen. Wenn man Lücken schließt, reißt man neue auf. Im Moment ist es so: Ein sexueller Übergriff ist dann strafbar, wenn Gewalt angewendet wird, oder damit gedroht wird und das Opfer sich wehrt.

Das kann so nicht bleiben. Die sexuelle Selbstbestimmung muss komplett geschützt werden. Und das heißt: Immer wenn ich gegen den Willen eines Menschen sexuell tätig werde, muss es strafbar sein. Insofern erwarten wir in der Debatte, dass sich das Gesetz noch deutlich verändern wird.

domradio.de: Warum glauben Sie, mussten erst Übergriffe in dieser Größenordnung in der Silvesternacht passieren, dass das Sexuelstrafrecht überhaupt verändert wurde ?

Jachmann-Willmer:  Das stimmt so nicht. Die Debatte um diesen Gesetzesentwurf ist schon lange zu Gange. Schon im Frühjahr dieses Jahres wurde eine Reformkommission vom Minister eingesetzt. Nur - so dramatische Situationen und Ereignisse lenken immer die öffentliche Wahrnehmung auf ein Thema und sie befördern die politische Debatte. 

Und in dieser Empörung ist uns eins ganz klar geworden: Die Gesellschaft, die Menschen in Deutschland, die gehen alle davon aus, dass wir jetzt schon ein Gesetz haben, bei dem alles strafbar ist, was gegen den Willen von Menschen im Bereich der Sexualität passsiert. Faktisch ist das aber nicht so. Und das zeigt noch deutlicher, dass wir jetzt ein ganz klares Gesetz brauchen.

domradio.de: Was wird sich denn in der Praxis veränden, wenn es zu dieser Verschärfung der Gesetzgebung kommt? 

Jachmann-Willmer: Ich möchte nochmal betonen: Es geht nicht um die Verschärfung, sondern um einen Pradigmenwechsel. Ich muss mich als Frau nicht mehr beweisen. Wenn es zu diesen Veränderungen kommt, die ich mir wünsche, die über den Reformentwurf hinaus gehen: Dann wird die Frau nicht mehr beweisen müssen, ob sie sich ausreichend gewehrt hat oder warum sie sich nicht gewehrt hat. Sondern sie wird beweisen müssen, dass es deutlich erkennbar war, dass sie nicht einverstanden war - egal, wie das erkennbar war. 

domradio.de: Wieviel Raum schafft das aber vielleicht aber auch für Fehlverurteilungen? 

Jachmann-Willmer: Es muss niemand Sorge haben, dass er zu Unrecht verurteilt wird. Im Strafrecht gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Im Verfahren muss zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Täter wirklich erkennbar gegen den Willen der Frau gehandelt hat. Ich bin fest davon überzeugt: Die Mehrheit der Männer weiß, wann eine Frau einverstanden ist und wann nicht. Insofern wird sich da nichts ändern.

Ich gehe auch nicht von mehr Strafanzeigen aus. Denn wir wissen alle: Es ist für eine Frau höchst unangenehm über Intimitäten, Details und entwürdigende Situationen in einem Strafverfahren auszusagen. Es wird vor allem ein Signal in unsere Gesellschaft sein. Alle in Deutschland - das finde ich gerade in dieser Zeit so wichtig - wissen dann: Immer dann, wenn ich mich gegen den Willen an einer Frau oder an einem Mann vergreife, kann ich bestraft werden. 

Das Gespräch führte Verena Tröster. 

 


Quelle:
DR