KNA: Frau Bentele, Sie haben den Entwurf des Bundesteilhabegesetz, den die Bundesarbeitsministerin Ende April in die Ressortabstimmung gab, kritisiert. Sind Sie mit der Überarbeitung zufrieden?
Verena Bentele (Behindertenbeauftragte der Bundesregierung): Es haben sich einige Dinge positiv geändert. So wird es ein Monitoring-Verfahren geben, bei dem etwa geprüft wird, ob mit dem neuen Gesetz bestimmte Menschen aus dem Leistungsbezug herausfallen. Das festzustellen, ist natürlich sehr wichtig. Weiter positiv ist, dass es eine Klärung geben soll, damit die Menschen, die erwerbstätig sind, in dieser Zeit Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten und nicht die Hilfe zur Pflege.
KNA: Wo erwarten Sie Nachbesserungen?
Bentele: Leider immer noch nicht klargestellt ist, dass es ohne Zustimmung der Betroffenen kein Poolen von Leistungen geben darf. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen eine Leistung zusammen erhalten und dies vom Träger, aber nicht von den Betroffenen selbst bestimmt wird. Das entspricht in meinen Augen überhaupt nicht der UN-Behindertenrechtskonvention. Man muss sich das so vorstellen: Wenn ich jetzt etwa in ein Konzert möchte und Anspruch für einen hohen Assistenzbedarf hätte, dann könnte es passieren, dass dann weitere andere Betroffene dieselbe Assistenz zugeteilt bekämen. Dann könnte ich nicht die Musik hören, die ich will, oder anschließend noch machen, was ich möchte. Ich wünsche mir da eine Klarstellung.
KNA: Lange gerungen wurde auch bei der Vermögensanrechnung bei behinderten Menschen mit Assistenzbedarf, die bislang nur 2.600 Euro ansparen dürfen und bei denen auch das Vermögen des Ehepartners mit einberechnet wird ...
Bentele: Da wünsche ich mir einen kompletten "Einstieg in den Ausstieg". Ein Betroffener soll zumindest mittelfristig soviel ansparen können, wie er möchte und sich etwa auch eine Altersabsicherung aufbauen können. Jetzt wird die Summe zwar stufenweise erhöht - von 2017 an auf über 25.000 Euro und von 2020 an auf über 50.000 Euro - ein kompletter Ausstieg ist das aber noch nicht. Gut finde ich, dass ab 2020 das Vermögen des Ehepartners nicht mehr berücksichtigt wird.
KNA: Wie groß sind denn Ihre Hoffnungen, dass das Parlament noch nachbessert?
Bentele: Ich bin Optimistin und es wird sich mit Sicherheit noch an dem einen oder anderen Punkt etwas verändern. Es wird sicher nicht einfach, schließlich ist das Teilhabegesetz ein komplexes Vorhaben, und der Bundesrat muss auch zustimmen. Meine große Aufgabe wird es jetzt sein, mit den Behindertenverbänden den Parlamentariern die Lebensrealität der Menschen mit Behinderungen zu verdeutlichen und was es bedeutet, wenn jetzt einige Schritte nicht vollzogen werden.
KNA: Frau Nahles spricht im Zusammenhang mit dem Teilhabegesetz von einem Meilenstein. Wie bewerten Sie den Entwurf?
Bentele: Ein großer Schritt ist es, ja, auf jeden Fall. Es gibt natürlich unterschiedliche Positionen, in welche Richtung es jetzt weiter gehen soll. Diese Debatte muss weiter geführt werden. Ich schätze es sehr, wie stark sich die Bundesarbeitsministerin in das Vorhaben reingehängt hat, um es voranzubringen. Das Ganze war ja ein langer Prozess. Die Vorarbeiten haben schon vor einigen Jahren begonnen. In dieser Legislaturperiode wurden viele Behindertenverbände umfassend beteiligt und nach ihren Einschätzungen befragt. Aber um wirklich einen paradigmatischen Wechsel für Menschen mit Behinderungen zu erzielen, braucht es einige Schritte, die bisher noch nicht gegangen sind.
Das Interview führte Birgit Wilke