Alle empirischen Forschungen zeigten, dass der Test "als reines Selektionsinstrument wirkt, das einen Abtreibungsautomatismus in Gang setzt", erklärte der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, in einem Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, über den die Zeitung "Die Welt" berichtete. Der Bundesausschuss hatte in der vergangenen Woche ein Prüfverfahren zur Übernahme der Bluttests in den Leistungskatalog der Krankenkassen eingeleitet.
Selektion verstoße gegen Menschenwürde
Demnach sollen die Tests auf Trisomie 21, 18 und 13 bei Risikoschwangerschaften eingesetzt werden. Auf Antrag wird der Bluttest bereits heute von den Kassen finanziert, wenn eine Risikoschwangerschaft gegeben ist. Laut Fürst verstößt die Selektion menschlichen Lebens nach genetischen Kriterien gegen die "unbedingte Pflicht, die Würde des Menschen zu achten."
Warnung vor Stigmatisierung
Bereits jetzt führten "rund 90 Prozent" der Trisomie-Verdachtsfälle zum Tod des Embryos, schrieb der Bischof laut "Welt" in seinem Brief an den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken. Entsprechend bestehe die Gefahr, dass das Leben mit Behinderung von der Gesellschaft nach Einführung der Bluttests als "grundsätzlich zu vermeidendes Übel" stigmatisiert würde. Zudem würden die Eltern mit der neuen Untersuchungsmethode in "gravierende Entscheidungskonflikte" gestürzt werden, erklärte Fürst.
Etwa 50.000 Menschen in Deutschland mit Down-Syndrom
Trisomie 21 wird auch als Down-Syndrom bezeichnet. Die Kinder haben häufig Herzfehler und sind lernbehindert. Kinder mit Trisomie 18 oder 13 haben so schwere Behinderungen, dass sie in aller Regel bald nach der Geburt sterben. In Deutschland leben etwa 50.000 Menschen mit einem Down-Syndrom. Statistiken zufolge lassen inzwischen neun von zehn Frauen abtreiben, wenn sie von der Behinderung während der Schwangerschaft erfahren.