"Der Ort, um über solche schwerwiegenden ethischen Fragen zu entscheiden, muss der Deutsche Bundestag sein", erklärte Sternberg am Freitag mit Blick auf die Diskussion über vorgeburtliche Bluttests auf das Down-Syndrom und andere genetische Abweichungen.
Damit schließt sich Sternberg der Forderung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen an. Dieser hatte Anfang August ein Prüfverfahren eingeleitet, ob ein Bluttest auf Trisomie 21, 18 und 13 in der Schwangerschaft in den Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen werden könne.
Bischofskonferenz warnt vor "Selektionsinstrument"
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen hatte erklärt, der frühe und risikoarme Test könne die gesellschaftliche Erwartung erzeugen, dieses Angebot nutzen zu müssen. Auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte vor dem Bluttest als "Selektionsinstrument" gewarnt.
Zu dieser Diskussion müssten Christen "als Anwalt der Schwachen" beitragen, erklärte Sternberg. "Gegen die Normalisierung einer Pränataldiagnostik, die nur den Zweck hat, eine Auslese von genetisch auffälligen Embryonen vorzubereiten, müssen wir entschieden Einspruch einlegen", erklärte Sternberg.
Untersuchungen als Routine?
Die Bluttests auf Trisomie 21, 18 und 13 sollen bei Risikoschwangerschaften eingesetzt werden. Selbstzahlerinnen können den neuen Blut-Test nach Angaben des Bundesausschusses bereits jetzt für rund 500 Euro machen lassen. Kritiker befürchten, dass die Untersuchungen zur Routine werden könnten.
Trisomie 21 wird auch als Down-Syndrom bezeichnet. Die Kinder haben häufig Herzfehler und sind lernbehindert. Kinder mit Trisomie 18 oder 13 sterben in aller Regel vor oder bald nach der Geburt. In Deutschland leben etwa 50.000 Menschen mit einem Down-Syndrom.
Statistiken zufolge lassen inzwischen neun von zehn Frauen abtreiben, wenn sie von der chromosomalen Abweichung während der Schwangerschaft erfahren.