Ein klares Bekenntnis zu den christlichen Traditionen sowie die umfassende Bereitschaft zum Miteinander mit Hinzugekommenen aus anderen Kulturkreisen seien die wichtigsten Punkte eines Orientierungsrahmens, der jetzt dem Hauptvorstand vorgestellt wurde, teilte der Verband BHDS am Montag in Leverkusen mit.
Über ein entsprechendes Grundsatzpapier solle das Schützenparlament im Frühjahr abstimmen, hieß es. Eine breite Mehrheit gelte als sicher.
Mitgliedschaft von Nichtchristen möglich
Bundesschützenmeister Emil Vogt erklärte, die lokalen Bruderschaften sollten frei entscheiden können, wer aufgenommen und damit auch wer Schützenkönig werden kann. Danach soll auch die Mitgliedschaft von Nichtchristen künftig möglich sein, sofern sie sich zu den Zielen der Bruderschaften bekennen. Aus der Kirche Ausgetretene hätten nicht zu befürchten, die katholische Schützengemeinschaft verlassen zu müssen.
Sexuelle Orientierung unerheblich
Zur Frage nach homosexuellen Schützenkönigen sagte Vogt, die sexuelle Orientierung eines Menschen gehöre zu seiner Persönlichkeit und Identität und sei für die Aufnahme in eine Bruderschaft unerheblich.
"Homosexuelle Schützenbrüder und Schützenschwestern haben daher selbstverständlich alle Mitgliedsrechte und -pflichten einschließlich der Möglichkeit, die Königswürde zu erringen." Ein früherer Beschluss des Schützenparlaments, der homosexuellen Schützenmajestäten den Auftritt mit dem Lebenspartner als Königspaar untersagt, solle aufgehoben werden. Angewendet werde der Beschluss schon länger nicht mehr.
Kölner Domdechant Kleine ist Bundespräses der Schützenbruderschaften
Gemeinsam mit Vogt habe der Kölner Domdechant Robert Kleine als Bundespräses die 1.300 Schützenbruderschaften angeschrieben und um Zustimmung zu dem Orientierungsrahmen gebeten, wie es weiter hieß.
Der Schützenverbund, dem rund 400.000 Menschen angehören, verstehe sich als Glaubensgemeinschaft. Mit dem Grundsatzpapier wolle die Verbandsspitze die "altehrwürdigen Bruderschaften zukunftsfähig" machen. Dabei werde in Kauf genommen, dass es womöglich Unterschiede in der Geschwindigkeit der Anpassung gebe - zwischen Stadt und Land oder zwischen liberaleren oder eher konservativeren Schützengemeinschaften.
Muslimischer Schützenkönig sorgte für Aufsehen
2014 hatte der Fall eines muslimischen Schützenkönigs in Werl deutschlandweit für Aufregung gesorgt, da ihn der BHDS nicht als Schützenkönig anerkannt und ihm die Teilnahme am Bezirksschützenfest untersagt hatte. Später erhob der Bundesverband zwar keine Einwände mehr, lehnte aber eine Ausübung des Königsamtes auf Bezirksebene weiter ab. Wegen der Debatte hatte die Deutsche Unesco-Kommission die Anerkennung des Schützenwesens als immaterielles Kulturerbe zurückgestellt.