Mehr Geld für Hospize und ambulante Palliativmedizin

"Es geht langsam voran"

Tod und Sterben sind vielfach ein Tabuthema. Allerdings verbessert sich in Deutschland die Begleitung Sterbenskranker in Hospizen und durch ambulante Dienste. Die Kassen investieren deutlich mehr in diesem Bereich.

 Integratives Hospiz in Refrath bei Köln / © Katharina Ebel (KNA)
Integratives Hospiz in Refrath bei Köln / © Katharina Ebel ( KNA )

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Suizidbeihilfe löst Verwirrung aus. Ende 2015 hatte der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die organisierte "geschäftsmäßige" Beihilfe zum Suizid - etwa durch Sterbehilfevereine - unter Strafe stellt. Doch in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil fordern die Leipziger Richter, das künftig der Staat Sterbenskranken in "extremen Ausnahmefällen" und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel verschaffen müsse.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das diese Entscheidungen treffen müsste, würde dann jedoch genau das Kriterium der Geschäftsmäßigkeit erfüllen, das der Gesetzgeber gerade erst unter Strafe gestellt hat.

Keine tragbare Entscheidung

Für die katholischen Bischöfe, die Bundesärztekammer, aber auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist das nicht tragbar. "Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden", sagte der Minister in einer ersten Reaktion auf das Urteil. "Das untergräbt unser Bemühen, Selbsttötung durch Hilfe und Beratung zu verhindern."

Förderung der Hospize und bessere Versorgung

Vor diesem Hintergrund dürften dem Minister die neuesten Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen gefallen: Insgesamt gaben sie nach einer Statistik, die der Katholischen Nachrichten-Agengur (KNA) vorliegt, im Jahr 2016 rund 600 Millionen Euro für Sterbebegleitung durch Hospize und ambulante Versorgung aus - deutlich mehr als die rund 479 Millionen Euro im Jahr 2015.

Damit stieg die Förderung der Hospize um 27,6 Prozent auf insgesamt 200,05 Millionen Euro; für die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurden 21,5 Prozent mehr oder insgesamt 395,98 Millionen Euro ausgegeben. Der Zuwachs geht nicht zuletzt auf die verbesserten Leistungen zurück, die das vom Bundestag Ende 2015 beschlossene Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung eingeführt hat.

"Es geht langsam voran", kommentierte jüngst auch das "Deutsche Ärzteblatt" eine verbesserte Versorgung Sterbender in häuslicher Umgebung, in Hospizen, Heimen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Ziel des Gesetzes von Ende 2015 war es ausdrücklich, der Debatte über aktive Sterbehilfe - wie sie in Niederlanden, Belgien und Luxemburg erlaubt ist - und über Suizidbeihilfe durch Sterbehilfevereine nach Schweizer Vorbild den Boden zu entziehen.

Seither ist die Sterbebegleitung ausdrücklicher Auftrag der Pflegeversicherung. Auch die Zahl der Ärzte, die eine Zusatzweiterbildung "Palliativmedizin" absolviert haben, ist deutlich angestiegen. 2015 hatten laut Ärzteblatt insgesamt rund 9.500 Mediziner eine entsprechende Weiterbildung durchlaufen.

Ambulante Palliativversorgung gestärkt

Ein besonderes Sorgenkind war die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Seit 2007 als Kassenleistung anerkannt, verlief ihre Umsetzung - insbesondere im ländlichen Raum - sehr schleppend. Die ambulante Palliativversorgung richtet sich an Sterbenskranke, die in ihren eigenen vier Wänden sterben wollen: Ein Großteil dieser Patienten kann von niedergelassenen Haus- und Fachärzten und ambulanten Pflegediensten mit palliativmedizinischer Basisausbildung im Rahmen der Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) behandelt werden. Schwierige Fälle werden dagegen im Rahmen der SAPV von besonders spezialisierten Teams betreut. Medizinische Versorgung, Schmerzbekämpfung, psychologische und seelsorgerische Begleitung können rund um die Uhr angefordert werden.

Die Leistungen seien zuletzt stark ausgebaut worden, so das Ärzteblatt: Behandlungszahlen und Ausgaben der Kassen für die Betroffenen hätten sich deutlich erhöht - die Abrechnungsfälle stiegen von 87.460 Fällen im Jahr 2014 auf 118.450 im Jahr darauf. Dennoch gibt es immer noch nicht ausreichend viele SAPV-Behandlungsteams. Nötig wären nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) bundesweit 330 Teams. Derzeit sind es rund 300.

Christoph Arens


Quelle:
KNA