"Diese Kooperation betrifft besonders Regionen, wo es nicht ausreichend Schülerinnen und Schüler gibt, die am Religionsunterricht interessiert sind, um eine pädagogisch funktionsfähige Klasse zusammenzustellen", erklärte der evangelische Berliner Bischof Markus Dröge. Er äußerte sich in einem am Donnerstag vorab veröffentlichten Doppelinterview mit dem katholischen Erzbischof Heiner Koch für die Kirchenzeitungen "die Kirche" und "Tag des Herrn".
Weiterhin entweder evangelische oder katholische Lehrkräfte
Dröge sagte, dass in solchen Regionen weiterhin entweder evangelische oder katholische Lehrkräfte unterrichten sollten. Wenn jedoch ein evangelischer Lehrer den Religionsunterricht erteile, dann solle es auch immer Elemente oder Schülerprojekte geben, "in denen eine katholische Lehrkraft authentisch die besonderen Prägungen des katholischen Glaubens zum Ausdruck bringen kann". Dies gelte auch umgekehrt. Koch sagte dazu: "Wir wollen - zumal in diesen entkirchlichten Regionen - einen großen gemeinsamen Schatz bewahren und teilen, der uns als Kirchen von Christus her anvertraut ist." Die Kirchen wollten zeigen, dass sie in ihrer Verantwortung auf dem gemeinsamen Weg des Glaubens bleiben.
Im vergangenen Dezember hatte sich auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz für eine stärkere Kooperation mit der evangelischen Kirche beim Religionsunterricht ausgesprochen. Sie plädiert für "gemischt-konfessionelle Lerngruppen". Es gehe aber nicht um eine Auflösung des konfessionellen Unterrichts oder eine Verschmelzung beider Fächer zu einem christlichen Religionsunterricht.
Kenntnisse der anderen Konfession vermitteln
In ihren Empfehlungen formulieren die Bischöfe Voraussetzungen für solche Kooperationen. In rechtlicher Hinsicht müsse auch der Religionsunterricht in gemischt-konfessionellen Lerngruppen katholischer oder evangelischer Unterricht bleiben. Die Lehrkräfte müssten als Katholiken oder Protestanten erkennbar sein und sich nach den entsprechenden Lehrplänen richten. Das Grundgesetz, die Konkordate sowie Urteile des Bundesverfassungsgerichts sähen ausdrücklich einen konfessionellen Religionsunterricht vor. Zugleich solle das Fach aber sowohl das Verständnis für die eigene konfessionelle Prägung als auch Kenntnisse über die andere Konfession vermitteln.