Die SPD hat ihren Ruf nach einer Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz bekräftigt. "Wir müssen den Kinderrechten endlich dort ein Zuhause geben, wo sie hingehören: bei den Grundrechten im Grundgesetz", schreiben Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in einem gemeinsamen Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe).
Eine Ergänzung von Artikel 6 der Verfassung, der dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gewidmet ist, gehe "zugunsten und nicht, wie teilweise befürchtet, zulasten der Eltern und Familien", betonen die beiden stellvertretenden SPD-Vorsitzenden. Für ihr Plädoyer verweisen sie auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund, der die konsequente und vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht, sowie auf Forderungen der Länder an den Bund, zuletzt in einem einstimmigen Beschluss der Justizminister vom November 2016.
Kinder und Jugendliche bis heute nur Nebenrolle
Kraft und Schwesig beklagen, dass Kinder und Jugendliche bis heute im Grundgesetz nur "eine Nebenrolle" spielten. Sie müssten aber zu "Hauptpersonen" werden. Ihr Vorschlag zu einer Neufassung von Artikel 6 sieht unter anderem einen Anspruch eines jedes Kindes auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung "entsprechend seinem Alter und seiner Reife" vor einer staatlichen Entscheidung vor, die seine Rechte betrifft.
Eine Grundgesetzänderung sei nicht nur ein symbolischer Schritt betonen Schwesig und Kraft. So würde die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht nur den Schutz vor wiederholten Misshandlungen stärken. Sie könne auch helfen, Beschwerden wegen Kinderlärm abzuwehren oder die Sicherheit im Straßenverkehr durch Zebrastreifen, Ampeln und Tempolimits erhöhen.
Union und SPD einig bei Gesetz gegen Kinderehen
Neben der Forderung einer Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, soll in der kommenden Woche ein Gesetz gegen Kinderehen auf den Weg gebracht werden. Wie Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) der "Rhein-Neckar-Zeitung" berichtete, sollen Kinderehen demnach in Deutschland automatisch ungültig sein, wenn einer der Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist; bei 16- bis 18-Jährigen soll das Familiengericht über eine Aufhebung entscheiden.
"Zudem sollen Imame, die wiederholt Trauungen mit unter 16-Jährigen vollziehen, leichter ausgewiesen werden können", sagte Harbarth. Für die betroffenen Kinder soll das nicht gelten. Die Koalition sei sich einig, so Harbarth, dass "Mädchen aus einer Kinderehe aufenthaltsrechtlich nicht schlechter gestellt werden dürfen, als sie es als Verheiratete gewesen wären". SPD-Fraktionsvize Eva Högl begrüßte die Einigung zwischen ihrer Partei und der Union als "wichtiges Vorhaben" der Koalition. "Wir senden ein deutliches Signal in Richtung Kindeswohl und Schutz junger Frauen", sagte sie.