Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Hessisches Kopftuchverbot bleibt zunächst bestehen

In Hessen bleibt Rechtsreferendarinnen das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen zunächst weiter verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag den Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen diese Regelung ab.

Schülerin mit Kopftuch / © Bernd Thissen (dpa)
Schülerin mit Kopftuch / © Bernd Thissen ( dpa )

Der Vorsitzende des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland, Burhan Kesici, kritisierte die Entscheidung. "Wer glaubt, dass Neutralität des Staats durch das Kopftuch gefährdet wird, der irrt", sagte er. Das Kopftuchverbot sei nicht zeitgemäß und stigmatisierte Musliminnen. Wer bewusst Jura studiere und als Richterin oder Staatsanwältin arbeiten möchte, akzeptiere nicht nur die Neutralität des Staates, sondern "möchte auch zu deren Verwirklichung aktiv beitragen".

In Hessen dürfen Referendarinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen, keine Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen sowie keine Sitzungsvertretungen für die Amtsanwaltschaft übernehmen und keine Anhörungsausschusssitzung leiten. Dabei bleibt es. Die Beschwerdeführerin mit deutscher und marokkanischer Staatsbürgerschaft hatte eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und ihrer Glaubensfreiheit vorgetragen.

Die Erste Kammer des Zweiten Senats nannte die Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Allerdings sahen die drei Richter kein Überwiegen der Gründe für eine einstweilige Anordnung. Das Kopftuchverbot greife in die Grundrechte der Frau "in zeitlicher sowie örtlicher Hinsicht lediglich begrenzt ein". Im Mai hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein entsprechendes Verbot bestätigt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte im April anders entschieden.

In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Regelungen. In Bayern hatte das Verwaltungsgericht Augsburg im vergangenen Jahr ein Kopftuchverbot für Gerichte gekippt. Die Richter bemängelten dabei, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. Die Landesregierung kündigte Berufung an.

Baden-Württemberg legte im Mai einen Gesetzesvorschlag vor, der religiöse Kleidungsstücke für Richter und Staatsanwälte verbietet. 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht pauschale Kopftuchverbote für Lehrer an staatlichen Schulen kassiert. Dazu müsse es landesrechtliche Regelungen geben.


Quelle:
KNA