Die Erwartungen an die erste Bischofssynode waren hoch, wenn auch nicht überall ungetrübt. Zwei Jahre nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) kehrte ein Zehntel des Weltepiskopats zu einem Kirchengipfel nach Rom zurück. Papst Paul VI. wollte mit der Gründung der Synode im September 1965 dem Wunsch vieler Konzilsteilnehmer nachkommen und den "Geist der Kollegialität" über die dreijährige Sitzungsdauer hinweg fortsetzen. Im Gegensatz zum Konzil erhielt sie jedoch keine Entscheidungs- oder Beschluss-, sondern nur Beratungsfunktion. Papst Paul VI. berief die Synode zum 29. September 1967 ein.
Die erste Bischofssynode mit 193 Synodalen widmete sich der Glaubenskrise - unter dem sperrigen Titel "Der Erhalt und die Stärkung des katholischen Glaubens, seine Vollständigkeit, seine Kraft, seine Entwicklung, seine lehrmäßige und historische Kohärenz". Weiter standen die Neufassung des Kirchenrechts, die Reform der Priesterseminare, Fragen der Mischehen sowie die Liturgiereform auf der Tagesordnung.
In den synodalen Pioniertagen wurde viel experimentiert und improvisiert. Die Synode begann am 29. September. Zunächst wurde sie bis zum 24. Oktober terminiert, dann war von zwei Monaten die Rede, abgeschlossen wurde sie schließlich am 29. Oktober. Getagt wurde in einem funktionell hergerichteten Saal des Apostolischen Palastes am Belvedere-Hof, in dem zuvor ausgemusterte Museumsbestände lagerten.
Zum Generalsekretär bestimmte der Papst den polyglotten Polen Wladyslaw Rubin, später Kardinal-Präfekt der Ostkirchenkongregation. Er war während des Kriegs in einem sibirischen Arbeitslager, studierte dann in Beirut und Rom und leitete dort das polnische Kolleg. Als Nicht-Italiener sollte er für die Diözesanbischöfe akzeptabel sein und aufgrund seiner "römischen Vergangenheit" auch für die Kurie - wo er freilich eher als "Fremdkörper" galt.
Positiv-pastorale Aussagen
In ihren 30-tägigen Beratungen hat die Synode im Geist es Konzils mehr Kollegialität und damit mehr Vollmachten und Freiheiten für Bischöfe und Bischofskonferenzen gefordert. Hinsichtlich der Glaubenskrise wiesen die Synodalen das negativ-verurteilende Dokument der römischen Kurie zurück und ersetzten es durch einen Bericht mit positiv-pastoralen Aussagen und Empfehlungen. Dieser bat den Papst, mit Blick auf einen sich ausbreitenden Atheismus und auf irrige theologische Meinungen eine internationale Kommission von Theologen zu bilden. Sie solle hochkarätig und international besetzt sein und die Diskussion über Ansätze zur theologischen Forschung erweitern.
Diese Internationale Theologenkommission wurde 1969 von Paul VI. ins Leben gerufen. Außerdem stellte die Synode Weichen für die schon bei der Konzilsankündigung 1959 geforderte Neufassung des Kirchenrechts. Es müsse eine stärkeren Akzent auf die Seelsorge setzen und moderner formuliert werden. Die Arbeiten am Kodex begannen unter Paul VI. und wurden 1983 von Johannes Paul II. vollendet.
Auch weitere pastorale Fragen wurden bei der ersten Synode erörtert und dem Papst als Empfehlungen unterbreitet, etwa dass die Bischofskonferenzen eine größere Kontrolle über die Seminare ihrer Bezirke haben sollten. 1970 legte Paul VI. auf Grundlage der Synoden-Empfehlung neue Normen für Mischehen vor. Von ihren Vorschlägen zur Liturgiereform wurden viele umgesetzt und in die neue Messordnung von 1969 aufgenommen.
"Botschaft der Hoffnung"
Neben dem Text und den Empfehlungen zur Glaubenskrise veröffentlichten die Synodalen eine vielbeachtete Friedensbotschaft. Ein solcher Text gehörte später unter dem Begriff "Botschaft der Hoffnung an die Welt" zum festen Bestandteil aller Bischofssynoden - bis er unter Franziskus eingestellt wurde. Von den übrigen Synodenthemen wurden die von der Kurie vorgelegten Dokumente samt ihren Fragen und Abstimmungsergebnissen dem Papst vorgelegt.
Erst nach und nach haben sich Strukturen und Arbeitsabläufe der Bischofssynode entwickelt - und wurden auch immer wieder geändert.
Eine besondere Bedeutung hatte dabei die erste "Sondersynode", zu der Paul VI. 1969, zwei Jahre nach der Premiere, einlud. Es ging um die "Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen", aber de facto stand die Synode hier selbst zur Debatte. Die Synodalen suchten und analysierten Mittel und Wege, um das Zusammenwirken von Bischöfen und Papst in die Praxis umzusetzen.
Konkret empfahlen sie, dass die Synode in regelmäßigen Abständen zusammentreffen solle - zunächst alle zwei, dann alle drei Jahre. Zudem solle das Generalsekretariat zwischen zwei Synodenversammlungen operativ sein. Zu dem Zweck wurde 1970 ein Synodenrat aus 15 Bischöfen ernannt.
Inzwischen haben die Päpste 28 mal zu Bischofssynoden eingeladen. Auf der Suche nach mehr Effizienz und Teilnahme suchten sie immer neue Wege. Allerdings bleibt die Synode wie schon bei ihren Anfängen 1967 nur Beratungs- und nicht Beschlussorgan. Am Ende entscheidet der Papst über das Schlussdokument und damit über den Ertrag der Synode.