"Theologisch begründete Segensfeiern" könne es zudem auch für andere Paare geben, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich ist.
Einen entsprechenden Vorschlag habe der Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz am Samstag beim Stadtkirchenforum II ins Gespräch gebracht, teilte das Bistum Limburg mit. Konkret gehe es um nach einer Scheidung zivil wiederverheiratete sowie um gleichgeschlechtliche Paare, aber auch um Menschen, die sich nach eigener Einschätzung für das Ehesakrament nicht ausreichend würdig sehen.
Segnung nur mit Regeln
Auf der Veranstaltung, die Reformen für die Kirche vor Ort ausloten wolle, habe zu Eltz vor etwa 170 Teilnehmern betont, für eine solche Segensfeier müsse es verbindliche Richtlinien geben. Nur dann sei eine Verwechslung ausgeschlossen mit einer kirchlichen Eheschließung, in der das Sakrament der Ehe gespendet wird.
Das Ehesakrament können sich nach katholischer Lehre nur Mann und Frau spenden. Ihre Ehe ist nach kirchlichem Recht unauflöslich. Um das unmissverständlich deutlich zu machen, lehnen die katholischen Bischöfe bisher nicht nur Trauungen, sondern auch gemeinsame Segnungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ab.
Gutes soll gutgeheißen werden
Nach einem Vorstoß von Bischof Bode, der auch stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, ist Bewegung in die Diskussion gekommen. "Man kann zum Beispiel über eine Segnung nachdenken - die nicht zu verwechseln ist mit einer Trauung", hatte Bode gesagt: "Wir müssen in der Kirche ausführlicher darüber diskutieren. Schweigen und Tabuisieren führt nicht weiter und verunsichert." Andere deutsche Bischöfe haben sich bisher nicht dazu geäußert.
Stadtdekan zu Eltz erklärte jetzt, auch in Partnerschaften, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich sei, gebe es "sittlich Gutes: Treue, Fürsorge, Verantwortung, Verpflichtung". Dieses Gute verdiene gutgeheißen zu werden: "Es ist, wo Glauben ins Spiel kommt, segenswürdig".
Wie kann so eine Segnung aussehen?
Als Bedingung nannte er eine "verbindliche öffentliche Erklärung der Partner, dass die Partnerschaft auf Lebenszeit angelegt ist." Das könne etwa durch die staatliche Eheschließung zum Ausdruck gebracht werden. Eine solche verbindliche Partnerschaft verdiene Respekt. Gottes Segen werde demnach für eine "gelingende Zukunft von etwas, das es bereits gibt", erbeten. Damit sei eine Verwechslung mit der kirchlichen Eheschließung ausgeschlossen.
Die liturgische Form der Segensfeier solle außerdem auf wesentliche Elemente und Symbolhandlungen einer kirchlichen Eheschließung verzichten, etwa auf die Segnung und das Anstecken der Ringe oder das einander zugesprochene Eheversprechen. Einer solchen Feier könnten neben Priestern und Diakonen auch Männer und Frauen vorstehen, die vom Bischof als Gottesdienstleiter beauftragt sind. Zur Leitung einer Segensfeier dürfe aber niemand verpflichtet werden, der dies ablehne.