Der Namibia-Beauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz, hat Forderungen der Herero- und Nama-Nachkommen nach persönlichen Entschädigungen für den Völkermord zwischen 1904 und 1908 an ihren Volksgruppen eine Absage erteilt.
Entschädigt werden könnten nur Menschen, die den Vernichtungskrieg der deutschen Truppen in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika überlebt hätten, sagte Polenz am Samstag im Deutschlandfunk. Die jetzt lebende Ur- beziehungsweise Ururenkel-Generation sei nicht unmittelbar persönlich betroffen und habe daher keinen Anspruch auf Entschädigungen.
Verhandlung seit über zwei Jahren
Deutschland verhandelt seit über zwei Jahren mit einer namibischen Regierungsdelegation. Dabei geht es um eine offizielle Entschuldigung für den Völkermord und eine deutsch-nambische Zukunftsstiftung, die Bildungs- und Forschungsprojekte fördern soll.
Vor einem New Yorker Bezirksgericht ist zudem seit einem Jahr eine Klage von Vertretern der Herero und Nama gegen die Bundesrepublik anhängig, in der sie fordern, an diesen Verhandlungen beteiligt zu werden. Außerdem verlangen sie Reparationszahlungen.
Polenz: Es braucht eine "reguläre Regierung"
In einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) hatte Polenz am Freitag erklärt, das Verfahren in New York wirke sich nicht unmittelbar auf die Gespräche aus, die auf Regierungsebene geführt würden. "Aber natürlich beobachten beide Seiten, was dort passiert." Dass in Deutschland derzeit nur eine geschäftsführende Regierung im Amt sei, bezeichnete Polenz für die Gespräche als "nicht hilfreich".
Zwar stehe die grundsätzliche Marschroute fest und werde aller Voraussicht nach nicht in Frage gestellt. Aber wenn der Dialog mit Namibia in die Phase konkreter Entscheidungen komme, "dann brauchen wir eine reguläre Regierung". Ein nächstes Treffen sei in den kommenden Wochen in Namibia geplant, ein genauer Termin stehe allerdings noch nicht fest, so der CDU-Politiker.
Auf die Frage, ob Deutschland beabsichtige, den Begriff "genocide" ("Völkermord") durch den Begriff "atrocities" ("Gräueltaten") auszutauschen, antwortete Polenz: "Wir arbeiten an einem gemeinsamen Text, der das, was geschehen ist, beschreibt."
Diese Arbeiten kämen gut voran. Beiden Seiten sei "völlig klar", dass für die massenhafte Tötung von Herero und Nama durch deutsche Truppen der Begriff "Völkermord" verwandt werde. "Allerdings nicht als Rechtsbegriff, weil es ihn in dieser Form zu diesem Zeitpunkt schlicht nicht gab, sondern zum Zweck der historischen Einordnung."
Eigentlich unstrittige Fakten
Die Fakten sind eigentlich unstrittig. Vor über 100 Jahren kommt es in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, zu einem Völkermord. Mit äußerster Brutalität schlagen die deutschen Kolonialherren zwischen 1904 und 1908 einen Aufstand der Volksgruppen der Herero und Nama nieder. Überliefert ist der "Vernichtungsbefehl" von Truppenchef Lothar von Trotha: "Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen. Ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück oder lasse auf sie schießen."
Die Herero und Nama, die vor das Bezirksgericht in New York gezogen sind, stellen die Form des Dialogs grundsätzlich in Frage. "Wir fühlen uns als eigenständige Gemeinschaften, die auf Augenhöhe und mit der Regierung verhandeln können", sagt Esther Muinjangue, Vorsitzende der Ovaherero Genocide Foundation, die die Nachfahren von Opfern der Herero in Namibia vertritt. Den Einwand, dass mit Zed Ngavirue ein Herero Ansprechpartner für Polenz auf namibischer Seite ist, weist sie zurück. Ngavirue gebe lediglich wider, "was die Regierung von ihm erwartet".
Dass die Bundesregierung sich am Donnerstag nun erstmals in dem Verfahren in New York geäußert hat, wertet Muinjangue als wichtigen Schritt. Ähnlich sieht das der Anwalt der Herero und Nama, Kenneth McCallion, der unter anderem bereits ehemalige Zwangsarbeiter bei Entschädigungsklagen gegen Deutschland vertrat. Bis zum 14. Februar will er eine überarbeitete Fassung der Klage einreichen. Der nächste Termin für die Anhörung ist der 3. Mai.
Finanzielle Erwartungen an Deutschland
In ihrer Eingabe machte die Bundesregierung deutlich, dass sie die Klage aufgrund des Prinzips der Staatenimmunität für unzulässig hält. Danach ist ein Staat der Gerichtsbarkeit fremder Staaten entzogen. Die Herero und Nama berufen sich dagegen auf den "Alien Tort Claims Act". Das Gesetz von 1789 ermöglicht es auch Ausländern unter bestimmten Bedingungen, vor ein US-Gericht zu ziehen.
Mit der Dauer des Verfahrens steigen, so Historiker Zimmerer, die finanziellen Erwartungen an Deutschland. "Die Freiwilligkeit der Entschuldigung und auch der Wiedergutmachung, die zentral ist für das Konzept der moralischen Vergangenheitspolitik, ist dahin" - selbst wenn sich Deutschland doch noch mit den Herero, den Nama und der namibischen Regierung einigen sollte. Der Ton wird schärfer. "Die Bundesregierung verhält sich kolonial: arrogant, ohne Respekt und unaufrichtig", sagt Esther Muinjangue.
Das Auswärtige Amt beteuerte noch zu Wochenbeginn: "Die Gespräche der Bundesregierung mit der demokratisch gewählten Regierung von Namibia über eine zukunftsgerichtete Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit verlaufen im gegenseitigen Vertrauen und konstruktiv."