Gegenüber dem geltenden Ladenöffnungsgesetz sei die derzeit im Landtag beratene Reform eine "klarere Rechtsgrundlage", sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Freitag vor Journalisten in Düsseldorf. Dabei habe die Landesregierung den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz beachtet.
Wenn Gewerkschaften und Kirchen jetzt weiterhin bestehende Rechtsunsicherheiten bei den Sonntagsöffnungszeiten beklagten, müsse dies notfalls irgendwann höchstrichterlich geklärt werden, so Laschet. Zugleich äußerte er Verständnis für die Position der Kirchen, den Sonntagsschutz hochzuhalten. Allerdings habe sich in den letzten Jahren das Konsumverhalten in Deutschland grundlegend geändert. Inzwischen werde an Sonntagen im Internet und in grenznahen Outletcentern von der Bevölkerung in großem Umfang eingekauft. "Wenn wir auf Dauer noch lebende Innenstädte mit Einzelhandel haben wollen", müssten "an wenigen Ausnahmetagen im Jahr" Sonntagsöffnungen möglich gemacht werden, erklärte Laschet. Zudem gehe es um die Zeit nach den Gottesdiensten ab 13.00 Uhr.
Geplant sind acht statt wie bisher vier verkaufsoffene Sonntage
Laschet appellierte an Gewerkschaften und Kirchen, das geänderte Konsumverhalten in den Blick zu nehmen. Auch gehe es um die Erhaltung von Arbeitsplätzen. "Ich verstehe die Gewerkschaften und die Kirchen, dass sie da eine Schranke einziehen wollen", so Laschet. Doch wünsche er sich von den Kritikern eine Offenheit bei der Abwägung der Argumente.
Nach dem Entwurf für das neue Ladenöffnungsgesetz in NRW können Kommunen künftig acht statt bisher vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr durchführen. Im Rahmen des sogenannten "Entfesselungsgesetzes" sollen laut Regierung Rechtssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen für Kunden, Händler, Kommunen und Arbeitnehmer geschaffen werden. In der Vergangenheit waren verkaufsoffene Sonntage wegen des umstrittenen Anlassbezuges häufig gerichtlich untersagt worden.
Weihnachten, Ostern und Pfingsten sollen geschützt bleiben
Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, die Ladenöffnung für das gesamte Stadtgebiet oder einzelne Ortsteile festzulegen. Die Sonntags-Öffnungszeiten gelten ab 13.00 Uhr für fünf Stunden und an höchstens einem Adventsonntag. Ausgenommen bleiben Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Die derzeit mögliche Öffnungszeit am Samstag wird von 22.00 auf 24.00 Uhr verlängert.