Lebenshilfe gegen Kostenübernahme für vorgeburtliche Bluttests

Mahnung zum Welt-Down-Syndrom-Tag

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe lehnt eine Kostenübernahme für vorgeburtliche Bluttests durch die Krankenkassen ab. Ohnehin widerspreche eine solche Untersuchung den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

 (DR)

"Wenn zukünftig so gut wie alle Frauen in der Schwangerschaft ihr Blut auf das Down-Syndrom hin untersuchen lassen, widerspricht das der UN-Behindertenrechtskonvention", sagte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, in Berlin anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages an diesem Mittwoch. Eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung lege nahe, dass eine solche Untersuchung sinnvoll sei.

Prüfung der Kostenübernahme

In Deutschland ist der Test, bei dem durch genetische Analyse im Blut von Schwangeren auf die Chromosomenstörungen des ungeborenen Kindes geschlossen werden kann, seit 2012 verfügbar. Seit August 2016 prüfen Ärzte und Krankenkassen eine mögliche Kostenübernahme des Bluttests bei Risikoschwangerschaften. Die Kosten liegen je Untersuchung bei einigen Hundert Euro.

Beratungen durchführen

Stelle sich heraus, dass das Kind voraussichtlich mit einem Down-Syndrom geboren wird, werde die Schwangerschaft häufig abgebrochen. Oft gebe es keine umfassende Beratung. Die Lebenshilfe forderte, entsprechende Beratungen so durchzuführen, wie es gesetzlich geregelt sei. So könnten Schwangere und ihre Partner sich gut informiert entscheiden.


Quelle:
KNA
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