Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verschärfe Horst Seehofer (CSU) insbesondere die Nachzugsregelungen für subsidiär geschützte Flüchtlinge, teilte Pro Asyl am Donnerstag in Frankfurt mit. Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung greifen und dem Flüchtling im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Dazu zählen etwa die Vollstreckung der Todesstrafe, Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.
"Absurd wie inakzeptabel"
Empfänger von Hartz-IV-Leistungen unter den subsidiär Geschützten sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig keinen Anspruch auf den Nachzug der Kernfamilie haben. "Das ist ebenso absurd wie inakzeptabel", so Pro Asyl.
Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Geschützte würden im Europarecht gleichermaßen als "international Schutzberechtigte" bezeichnet und seien beim Familiennachzug in derselben Lage. Sie müssten daher auch im deutschen Recht gleich behandelt werden.
"Ein Mittel sozialer Selektion"
Mit der geplanten Neuregelung wäre der Familiennachzug zu Empfängern von Sozialleistungen mit subsidiärem Schutzstatus faktisch ausgeschlossen, so Pro Asyl.
"Die Regelung wäre ein Mittel sozialer Selektion." Bedeuten würde dies eine "Familieneinheit für eine Handvoll materiell Gutgestellter" anstelle menschenrechtlicher Ansprüche aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.