Spahn: Kein Kompromiss im Streit um Werbeverbot für Abtreibung

"Falsch. Es gibt keine Einigung."

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte berichtet, die Bundesregierung habe sich auf einen Kompromissvorschlag zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verständigt. Doch der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dementiert das.

Ultraschall-Bild / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Ultraschall-Bild / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

 In der Debatte um ein Werbeverbot für Abtreibungen haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun (beide CDU) einen Medienbericht dementiert, wonach ein Kompromissvorschlag vorgelegt worden sei. "Falsch. Es gibt keine Einigung. Die bisherigen Gespräche waren konstruktiv, aber ohne Ergebnis", erklärte Spahn am Samstag auf Twitter.

Braun betonte ebenfalls Twitter, die Gespräche seien zwar konstruktiv, es gebe aber noch "keinerlei Ergebnis". Er setze die Gespräche mit Spahn, Justizministerin Katarina Barley, Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) "in den nächsten Tagen" fort.

Berufung auf Regierungskreise

Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, die Bundesregierung habe sich auf einen Kompromissvorschlag zur Veränderung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im Strafrechtsparagraf 219a verständigt. Die Zeitungen des Netzwerks berichten in ihren Samstagsausgaben unter Berufung auf Regierungskreise, dass die zuständigen Minister vereinbart hätten, den Paragrafen unverändert zu lassen und einen Ausnahmetatbestand hinzuzufügen.

Der zusätzliche Absatz soll den Angaben zufolge gewährleisten, dass sich Frauen in entsprechenden Notlagen besser informieren können. Zum anderen soll er eine Strafverfolgung von Ärzten, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ausschließen.

Unterschiedliche Meinungen und kein Konsens

Die Koalitionsfraktionen seien jedoch noch nicht in den Kompromissvorschlag eingebunden, hieß es weiter. Das Redaktionsnetzwerk zitiert den SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner mit den Worten, "die maßgeblichen Kräfte in der Union" wollten keine Änderung des Paragrafen, "sondern eine niederschwelligere Lösung".

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sagte: "Sollte es bei der Konfliktberatung an irgendeiner Stelle Informationsdefizite geben, dann müssen diese zielgerichtet beseitigt werden. Dazu ist eine Änderung oder gar Abschaffung des Werbeverbots nicht nötig."

Paragraf 219a

Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, dass Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung.

Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der katholischen Kirche nicht. Befürworter des Werbeverbotes sagen, der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen.

Informationen durch neutrale Organisationen, im persönlichen Gespräch mit dem Arzt und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Eine Änderung des Paragrafen sei daher nicht nötig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich.


Jens Spahn / © Kay Nietfeld (dpa)
Jens Spahn / © Kay Nietfeld ( dpa )
Quelle:
KNA