Nach langem Streit hat der Bundestag am Donnerstagabend die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe" verabschiedet. Damit ist der Weg für die neue gemeinsame Ausbildung von Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegern frei. Ziel der Reform ist es, die Pflegeausbildung attraktiver zu machen und an die neuen Bedürfnisse der alternden Gesellschaft anzupassen.
Pflegende sollen künftig leichter zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen wechseln können und Aufstiegsmöglichkeiten erhalten. Auch soll die Ausbildung EU-kompatibel werden. Zuletzt hatten zum Schuljahr 2016/17 bundesweit rund 63.200 Jugendliche eine Berufsausbildung im Bereich Pflege begonnen. Das waren knapp 2.000 mehr als im Jahr zuvor. Spitzenreiter war mit 24.130 Menschen die Gruppe der Azubis, die Altenpfleger werden wollen.
Widerstand gegen ursprüngliche Pläne
Ursprünglich wollte die Bundesregierung die drei bislang getrennten Ausbildungswege zur Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege komplett zu einer dreijährigen generalistischen Ausbildung zusammenfassen. Gegen dieses Modell gab es allerdings erheblichen Widerstand - vor allem in den Reihen der CDU. Kritiker äußerten die Sorge, dass Hauptschüler von einem zu hohen Ausbildungsniveau abgeschreckt werden könnten.
Der jetzt gefundene Kompromiss lässt sich als 2-plus-1-Modell charakterisieren: Nach dem künftigen "Pflegeberufegesetz" sollen alle Bewerber mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Anschließend können die Auszubildenden dann entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder für das letzte Jahr einen spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben.
Kompetenzniveau des Altenpflegeabschlusses
Zuletzt formulierten Arbeitgeber und Unionspolitiker auch noch Änderungswünsche an den Inhalten des dritten Ausbildungsjahres in der spezialisierten Altenpflege - sehr zum Unmut der SPD und der Pflegeverbände. Der Deutsche Pflegerat beklagte, dass die Verordnung den eigenständigen Altenpflegeabschluss auf einem Kompetenzniveau ansiedele, das nicht mehr dem eines Heilberufes entspräche.
Die SPD stimmte zähneknirschend zu, um die gesamte Reform nicht erneut zu gefährden. Zumindest das Schlimmste sei verhindert worden. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Georg Nüßlein (CSU), zeigte sich hingegen zufrieden. Die nun vereinbarten Standards brächten die Ausbildung qualitativ voran, ohne die Ansprüche so stark anzuheben, dass Hauptschüler keine Chance hätten.
Gemeinsamer Ausbildungsfonds
Die Verordnung regelt Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für eine akademische Pflegeausbildung. Die Ausbildungswege sollen unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert werden. Einzahlen sollen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Versicherer und Bundesländer. Das derzeit teilweise noch erhobene Schulgeld wird abgeschafft.
Die neuen Regeln sollen ab 2020 greifen. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Danach müssen die Vorgaben zunächst von einer Fachkommission, dann von den Ländern und schließlich von den Pflegeschulen in Rahmenpläne und Curricula umgewandelt werden.
Von Christoph Arens