Der Mainzer katholische Bischof Peter Kohlgraf will in seiner Diözese eine breite Diskussion über konfessionsverbindende Ehen und die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie anstoßen. Dazu will er zu regionalen Gesprächstagen einladen, wie Kohlgraf am Freitagabend bei der Diözesanversammlung in Mainz ankündigte.
"Mir ist wichtig, dass sich sowohl Befürworter als auch Kritiker äußern können", fügte er hinzu. Ein entsprechendes, von der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitetes Grundsatzpapier solle "für das Bistum Mainz funktionstüchtig" gemacht werden. Nach dem geplanten bistumsweiten Dialog will er im nächsten Jahr entsprechende Seelsorge-Leitlinien veröffentlichen.
Die deutschen katholischen Bischöfe hatten zuletzt eine Handreichung zum Thema beschlossen. Laut dem mit Dreiviertelmehrheit verabschiedeten Papier ("Mit Christus gehen - Der Einheit auf der Spur") könnten evangelische Ehepartner im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen. Bislang ist die Teilnahme an der Eucharistie Katholiken vorbehalten.
Nach intensivem Ringen, auch mit Rom, verständigten sich die Bischöfe darauf, den Text als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Dokument zu veröffentlichen. Damit entscheidet jeder Bischof selbst über den konkreten Umgang mit dem Thema in seiner Diözese.
Bistum Limburg: vorerst keine Kommunion für evangelische Ehepartner
Das von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte Papier zum Kommunionempfang in konfessionsverbindenden Ehen tritt im Bistum Limburg zunächst nicht in Kraft. Er begrüße zwar das Dokument, für dessen Veröffentlichung er gestimmt habe, doch er werde die Orientierungshilfe zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich verordnen und auch nicht im Amtsblatt der Diözese veröffentlichen, erklärte Bischof Georg Bätzing am Mittwoch. Das liege daran, dass einige Inhalte des Papiers innerhalb der Gesamtkirche noch weiter diskutiert werden sollten. Er empfehle Seelsorgern und Gläubigen seines Bistums, mit der Orientierungshilfe zu arbeiten.
Der Bischof betonte, das Papier stelle keinen "Sonderweg der Kirche in Deutschland" dar, sondern stehe im Einklang mit dem gültigen Rechtsrahmen und den Lehraussagen. Durch die teilweise öffentlich gewordene Diskussion über das Dokument in der Bischofskonferenz sei viel Schaden entstanden, und es seien Menschen stark verunsichert worden. "Das bedaure ich sehr und erkenne auch Fehler im eigenen Verhalten. Wir hätten als Bischöfe noch intensiver und ehrlicher miteinander ringen müssen", so Bätzing.
Bistum Rottenburg-Stuttgart setzt Papier in Kraft
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart setzt das von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte Papier zum Kommunionempfang in konfessionsverbindenden Ehen in Kraft. Demnach können mit Katholiken verheiratete evangelische Christen in Einzelfällen auch im katholischen Gottesdienst die Kommunion empfangen. Ein entsprechendes Schreiben richtete Bischof Gebhard Fürst an alle Mitarbeiter in der Seelsorge, wie das Bistum mitteilte. "Ich möchte, dass die Orientierungshilfe in unserer Diözese zukünftig beachtet wird", so Fürst. Eine Arbeitsgruppe werde in den kommenden Fragen noch offene Detailfragen zur praktischen Umsetzung klären.
Die neuen Regeln seien von "hoher theologischer Qualität" und könnten die Situation der konfessionsverbindenden Ehepaare "entscheidend verbessern", schreibt der Bischof. Zugleich stünden sie im Einklang mit dem "gültigen Rechtsrahmen unserer Kirche". Fürst bedauert, dass "wir Bischöfe keine einheitliche, für alle Orientierung gebende Praxis gefunden haben, die in allen deutschen Diözesen Gültigkeit besitzt".
Overbeck: In Einzelfällen verantwortbar
Der Kommunionempfang durch evangelische Ehepartner ist nach Worten von Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck in Einzelfällen verantwortbar. In einem Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger seiner Diözese empfahl er ihnen, künftig die Orientierungshilfe der deutschen Bischöfe "Mit Christus gehen - Der Einheit auf der Spur" anzuwenden, wie das Bistum Essen mitteilte.
Zudem hatte Overbeck gekündigt, zu diesem Thema nach den Sommerferien das Gespräch mit verschiedenen diözesanen Gremien zu suchen.
Erfurt und die Orientierungshilfe
Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr hat Seelsorgern und Betroffenen im Bistum Erfurt die Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz zur Teilnahme nichtkatholischer Ehepartner an der Kommunion empfohlen.
Er habe den Text bereits in den diözesanen Gremien und in den Priesterwerkwochen vorgestellt und wolle ihn "nun auch allen Paaren in konfessionsverbindender Ehe sowie allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern im Bistum Erfurt zur Kenntnis bringen", erklärte Neymeyr in Erfurt. Als Mitglied der Ökumenekommission der Bischofskonferenz habe er an der Orientierungshilfe mitgearbeitet und "empfehle sie allen Betroffenen im Bistum Erfurt".
Der Bischof hob hervor, "dass evangelische Christen in einer konfessionsverbindenden Ehe, die wissentlich und willentlich eine Ehe nach katholischem Verständnis geschlossen haben und damit ein katholisches Sakrament nicht nur empfangen, sondern auch gespendet haben, in einer partiell verwirklichten Form der Gemeinschaft mit der katholischen Kirche leben".
Es sei Aufgabe der theologischen Wissenschaft, "diese Form der Kirchengemeinschaft ekklesiologisch und im Anschluss daran kanonistisch zu fassen". In diesen Fragen stehe er mit der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt "in einem anregenden Austausch".
In Bamberg zählt persönliche Gewissensentscheidung
Im Erzbistum Bamberg können nichtkatholische Partner gemischtkonfessioneller Ehen in Einzelfällen zur Kommunion gehen. Erzbischof Ludwig Schick erklärte auf der Internetseite des Erzbistums, die Seelsorger sollten sensibel auf die konkrete Situation jedes Einzelnen eingehen "und sie zu einer persönlichen Gewissensentscheidung für oder auch gegen den Empfang der heiligen Kommunion befähigen". Dafür müssten jedoch mehrere Voraussetzungen gegeben sein.
Jeder Gläubige müsse um "die einzigartige Bedeutung der Eucharistiefeier wissen". Dazu gehöre die Pflege einer persönlichen Gemeinschaft mit Jesus Christus. Außerdem müsse er das Glaubensbekenntnis bejahen, die sieben katholischen Sakramente anerkennen und der katholischen Struktur der Kirche "mit Papst, Bischöfen und Priestern" zustimmen. Vor jeder Kommunion gelte es vor allem zu prüfen, ob ein geistliches Bedürfnis für den Empfang des Leibes Christi vorhanden sei "und er würdig sowie bereit ist, entsprechend als Christ im Alltag zu leben".
Diese Voraussetzungen würden für alle Katholiken gelten und müssten auch "von den evangelischen Partnern in konfessionsverbindenden Ehen anerkannt werden", um die Kommunion "bei bestimmten Anlässen" empfangen zu können. Schick zählte zu den sieben Bischöfen, die sich zur Klärung strittiger Fragen nach der Abstimmung in der Bischofskonferenz an Rom gewandt hatten.
Osnabrück prüft Möglichkeit erst nach Bischofkonferenz im Herbst
Das Bistum Osnabrück will in Einzelfällen die Teilnahme protestantischer Ehepartner an der Kommunion ermöglichen. Bischof Franz-Josef Bode begrüße, dass ein entsprechendes Papier der Deutschen Bischofskonferenz nun als Orientierungshilfe veröffentlicht wurde, sagte Bistumssprecher Kai Mennigmann.
"Wir werden im Bistum Osnabrück in Richtung dieser Orientierungshilfe handeln." Abzuwarten seien aber die Beratungen der Bischofskonferenz. Die will sich im Herbst bei ihrer Vollversammlung noch einmal mit dem Thema beschäftigen.
Erzbischof Heße für Kommunionempfang evangelischer Partner
Auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat sich für eine Teilnahme protestantischer Ehepartner an der Kommunion in Einzelfällen ausgesprochen. In einem Schreiben an die Seelsorger in seiner Diözese empfiehlt er ihnen die entsprechende Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz, wie das Erzbistum Hamburg mitteilte.
"Ich persönlich sehe in dem dort angedeuteten Weg eine Möglichkeit, wie es zu einem verantworteten Sakramentenempfang im Einzelfall kommen kann", schreibt Heße. "Ich möchte Ihnen die Orientierungshilfe für die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehepaare sehr ans Herz legen."
Er erlebe, dass das Thema für viele Menschen im Erzbistum Hamburg von großer Relevanz sei, so der Erzbischof. "Die Diskussionen zeigen, wie wertvoll uns die Eucharistie ist." Umso mehr freue er sich, "wenn konfessionsverbindenden Ehepaaren die Teilnahme an der Eucharistie, diese intensive Begegnung mit Christus, so wichtig ist".
Paderborn und Münster prüfen
Das Erzbistum Paderborn hatte angekündigt, man wolle in Einzelfällen die Teilnahme protestantischer Ehepartner an der Kommunion ermöglichen. Das Bistum Münster teilte mit, es werde sich im Herbst positionieren.
Bistum Erfurt setzt Orientierungshilfe um
Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige hat sich für eine Teilnahme protestantischer Ehepartner an der Kommunion in Einzelfällen ausgesprochen. In einem Schreiben an die Seelsorger seiner Diözese empfiehlt er ihnen die entsprechende Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz, wie das Bistum mitteilte.
"Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehen im Bistum Magdeburg auf der Grundlage der jetzt Orientierungshilfe genannten Handreichung wahrgenommen wird", so der Bischof. Als Vorsitzender der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz war er maßgeblich an der Formulierung des Textes beteiligt.
Kardinal Woelki: Nicht als Norm festschreiben
Evangelische Partner von Katholiken können auch nach Ansicht des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki in Ausnahmefällen die Kommunion erhalten. Diese Frage gehöre aber in den Raum der persönlichen Seelsorge, der geistlichen Begleitung und der individuellen Gewissensentscheidung der Gläubigen, sagte er Anfang Juni. Dies sei schon lange pastorale Praxis.
Woelki wandte sich wiederholt gegen die von der Deutschen Bischofskonferenz mit Mehrheit beschlossene Handreichung, wonach evangelische Ehepartner im Einzelfall zur Kommunion zugelassen werden können. "Pastoral begründete Ausnahmeregelungen dürfen nicht als neue Normen festgeschrieben werden", sagte der Erzbischof vor dem Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln. Denn das würde "die Werte, die mit besonderer Sorgfalt bewahrt werden müssen, in Gefahr bringen", zitierte er einen Satz aus dem Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus.
Ein Sprecher des Erzbistums sagte, es gebe zur Zeit in dieser Sache keinen Handlungsbedarf. Die Deutsche Bischofskonferenz werde sich im Herbst erneut mit dem Thema beschäftigen. Auch aus Rom sei eine weitere Bearbeitung des Vorgangs angekündigt. Überdies sei die Rechtslage in der katholischen Kirche unverändert.
Anmerkung der Redaktion: Wird fortlaufend ergänzt.