In einem Artikel für die Zeitschrift "Civilta Cattolica" erläutert Hans Zollner, der Leiter des Kinderschutzzentrums an der Päpstlichen Universität Gregoriana, die kirchenrechtlichen Richtlinien im Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch.
Jeder Bischof an Vorgaben gebunden
Die juristischen Vorgaben, wie bei entsprechenden Anschuldigungen vorzugehen ist, seien in der römisch-katholischen Kirche überall gleich. An sie sei jeder Bischof gebunden, so Zollner. Sie begännen mit Voruntersuchungen, deren Ergebnisse im Fall einer begründeten Anschuldigung an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet werden müssen. Dort werde dann entschieden, auf welcher Ebene der Prozess weitergeführt wird.
Natürlich sei wünschenwert, schreibt Zollner, dass diese kirchlichen Strafprozesse dort stattfinden, wo das Vergehen stattgefunden hat. Das erleichtere ein schnelleres und transparenteres Vorgehen. Leider gebe es in fast keiner Ortskirche, keinem Bistum, eine genügende Zahl entsprechend geschulter Kirchenrechtsexperten. Das wiederum verhindere, dass die Prozesse zügig durchgeführt werden.