NSU-Prozess: Ein Blick auf Schuld, Gnade und Vergebung

"Da hilft kein Urteil dieser Welt"

Lebenslange Haftstrafe wegen mehrfachen Mordes für Beate Zschäpe im NSU-Prozess. Das Gericht spricht von einer besonderen Schwere der Schuld. Ein theologisch besetzter Begriff. So wie auch die Fragen nach Gnade oder Vergebung.

Demonstranten mit Abbildungen der NSU-Opfer / © Tobias Hase (dpa)
Demonstranten mit Abbildungen der NSU-Opfer / © Tobias Hase ( dpa )

DOMRADIO.DE: Was sagen Sie zu dem Urteil im NSU-Prozess für Beate Zschäpe? Ist das gerecht?

Pater Wolfgang Sieffert (Dominikaner und Gefängnisseelsorger in Düsseldorf): Zunächst ist  zu sehen, dass das Urteil lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld das schärfste in unserem Recht vorgesehene ist. Das sollte man einfach auch im Blick behalten.

Aber für Angehörige kann es Gerechtigkeit im Sinne von Wiedergutmachung überhaupt nicht geben. Da hilft kein Urteil dieser Welt.

In diesem speziellen Fall erschüttert mich der Eindruck, dass bei Tätern und Mitwissern gar kein Bedauern erkennbar wurde. Das hätte vielleicht eine kleine Hilfe sein können, mit so etwas Schrecklichem umzugehen.

Dann kommt für mich dann auch noch dazu, dass im Falle des NSU die Angehörigen auch miterleben mussten, wie die Hintergründe, Neonazi-Umfeld, Geheimdienste und so weiter auch nicht wirklich ausgeleuchtet wurden. Ich kann mir schon vorstellen, dass diese Fakten einfach für die Angehörigen sehr, schwer auszuhalten sind.

DOMRADIO.DE: Wenn Sie sagen in unserem Rechtssystem sei das die höchste Strafe, heißt das, dass Sie unser deutsches Rechtssystem und die Strafmaße im Grunde positiv beurteilen?

Sieffert: Ich bin ein großer Verfechter des Rechtsstaates. Das heißt nicht, dass der Rechtsstaat sich nicht entwickeln kann und muss. Im Falle von lebenslänglicher Strafe sagen wir als Kirche - von den Gefängnisseelsorgern in Deutschland bis hin zu Papst Franziskus -, dass das ein Problem ist. Das sagt im Grunde auch unser Verfassungsgericht zur Unbestimmtheit der Straflänge.

Jetzt schwirren hier laufend bei Zschäpe die 15 Jahre Haft durch die Medien. Diese 15 Jahre sind ein Mindestmaß, was auch eingehalten werden muss ohne besondere Schwere der Schuld. Mit besonderer Schwere der Schuld darf es diese 15 Jahre eigentlich gar nicht geben.

DOMRADIO.DE: Die Strafe müsste dann länger sein?

Sieffert: Das wird auf jeden Fall länger sein. Ich gebe mal ein Beispiel: Letztes Jahr ist jemand entlassen worden, den ich über viele Jahre begleitet habe. Da hat der Staatsanwalt nach 19 Jahren gefordert, den raus zu lassen. Das war ohne besondere Schwere der Schuld. Und dann hat er noch dreieinhalb Jahre darauf gewartet, dass es wirklich dazu kommt.

Ein Kollege von mir hat jemanden beerdigt, der in der Haft gestorben ist. Der hat 49 Jahre in Haft gesessen. Das heißt, lebenslänglich kann bedeuten zwischen 15 bis 49 Jahre in Haft zu sitzen. Aber im Fall von Zschäpe werden es keine 15 Jahre sein, sondern mit Sicherheit deutlich mehr.

DOMRADIO.DE: Sie haben viel Kontakt mit Straftätern, die lebenslang im Gefängnis sitzen, die also auch schwere Schuld auf sich geladen haben. Wie erleben Sie das? Kann es da auch eine Läuterung geben, eine Reue oder vielleicht gar Bekehrung?

Sieffert: Das Gefängnis ist kein besonders günstiger Ort für eine Aufarbeitung eigener Schuld. Dennoch kann es auch da passieren oder manchmal - würde ich fast sagen - trotz des Gefängnisses.

Das Gefängnis macht es den Menschen oft sehr leicht, sich selber in eine Opferrolle hineinzuversetzen. Deswegen ist es nicht gerade positiv. Aber wer das will, der kann natürlich auch im Gefängnis Menschen finden, mit denen er sich an eine Aufarbeitung ranmachen kann. Das ist nicht einfach.

DOMRADIO.DE: Was für Möglichkeiten haben denn Strafgefangene dazu?

Sieffert: Da ist der psychologische Dienst, da sind die Seelsorgenden. Und ich sage mal ganz klar wie ich den Knast immer wieder erlebe: Die wichtigsten Ansprechpartner für die Inhaftierten sind meistens die Bediensteten vor Ort. Da gibt es welche, mit denen kommt man klar und da gibt es welche, mit denen kommt man nicht klar. Aber eine richtige Aufarbeitung ist in der Regel beim psychologischen Dienst angesiedelt.

Aber manchmal, auch weil wir eben nicht in die Akten gucken und mehr den Menschen als Person vor Augen haben, können bei uns die, die im Auftrag des Evangeliums als Seelsorger oder Seelsorgerin tätig sind, helfen.

DOMRADIO.DE: Was bedeutet nach ihrer Erfahrung denn für die Angehörigen, für die Menschen, die einen ihrer Liebsten verloren haben, eine Gnade? Haben Sie da Erfahrungen, ob die Angehörigen den Tätern verzeihen und denen mit Gnade begegnen können?

Sieffert: Die Gnade ist ja die Frage, ob lebenslänglich 20 oder noch weit mehr Jahre sind oder ob unter Umständen nach 17 oder 19 oder 23 Jahren dann mal Ende ist. Das ist eine Frage, die rein juristisch ist. Das hat mit den Angehörigen überhaupt nichts zu tun. Das mag man bedauern. Aber ich glaube, dass der Staat das einfach anders gar nicht machen kann. In einem Rechtssystem muss das so sein. Dann wird von Gnade gesprochen. Das hat mit Vergebung und mit den Angehörigen nichts zu tun.

Da wäre es natürlich immer gerade aus theologischer Sicht sinnvoll, wenn im Kontakt des Rechtssystems mit den Angehörigen noch etwas passieren würde. Das ist sehr schwierig vorstellbar und gibt es leider nicht.

DOMRADIO.DE: Wenn Beate Zschäpe jetzt ins Gefängnis kommt und als Strafgefangene einer Tätigkeit, einer Arbeit nachgehen soll und diese verweigert. Was passiert dann eigentlich?

Sieffert: Wer als Strafgefangener oder Strafgefangene nicht arbeitet, dem geht es im Gefängnis nun wirklich noch einen ganzen Tacken schlechter. Die Arbeit der Strafgefangenen führt dazu, dass sie aus der Zelle kommen, dass sie jedenfalls von montags bis freitags Kontakte haben. Die Arbeit führt dazu, dass sie sich ein oder zweimal im Monat Kleinigkeiten einkaufen können, vielleicht auch mal selber kochen können. All das fällt natürlich aus.

Die Strafgefangenen sind im Gegensatz zu Untersuchungsgefangenen zur Arbeit verpflichtet. Das heißt, wenn sie die nicht annehmen, dann wird der Knast auch mit Restriktionen reagieren, die den Freizeitbereich und die Kontakte zu anderen Gefangenen oder die Teilnahme an Angeboten wie Weiterbildungen und Sport betreffen können. Bei uns ist es so, wer Arbeit haben kann, der macht das.

Das Interview führte Uta Vorbrodt.


Urteil gefallen: Lebenslange Haft für Beate Zschäpe / © Peter Kneffel (dpa)
Urteil gefallen: Lebenslange Haft für Beate Zschäpe / © Peter Kneffel ( dpa )
Quelle:
DR