So heißt es in einer am Dienstagmittag in Bonn veröffentlichten Erklärung der Bischofskonferenz. Darin betont Konferenz-Sekretär Pater Hans Langendörfer unter Verweis auf das deutsche Grundgesetz: "Es ist danach Sache der Kirche, nicht der staatlichen Gerichte, im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts aus ihrer religiösen Überzeugung heraus selbst festzulegen, welche Loyalitätserwartungen sie an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen."
Dazu gehöre auch die Feststellung, was die Glaubwürdigkeit der Kirche erfordere und welches Gewicht ein schwerer Loyalitätsverstoß habe.
Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor das kirchliche Arbeitsrecht in einem wichtigen Punkt eingeschränkt. Die Kündigung eines Chefarztes, der nach einer Scheidung erneut zivil geheiratet hatte, könne eine "verbotene Diskriminierung" darstellen, so die Richter. Die abschließende Entscheidung liegt nun beim Bundesarbeitsgericht.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts abwarten
Die Bischofskonferenz kündigte an, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts abwarten zu wollen. "Anschließend muss geprüft werden, ob die Entscheidungen mit den Vorgaben des Grundgesetzes in Einklang stehen", so Langendörfer. Er betonte, die besondere Rechtsstellung der Kirchen in Deutschland werde auch europarechtlich geschützt.
Zudem erinnerte der Sekretär an grundlegende Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht, die bereits 2015 erfolgt waren: "Der Kündigungssachverhalt wäre nach heute geltendem Kirchenarbeitsrecht anders zu beurteilen. Nur auf diesen Sachverhalt bezieht sich das Urteil." Demgegenüber habe das Gericht eine kirchengesetzliche Regelung von 1993 zugrundegelegt, die hier als Regelfall die Kündigung vorgesehen habe.
Sternberg: Kirche sollte ihr Arbeitsrecht besser erklären
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, sieht unterdessen die Kirche in der Pflicht, ihre arbeitsrechtlichen Sonderregeln besser zu begründen und zu vermitteln. Dies sei für ihn eine Konsequenz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sagte Sternberg noch vor der Urteilsverkündung dem Südwestrundfunk (SWR) in Baden-Baden.
Statt nur auf die persönliche Lebensführung der Mitarbeiter und dabei etwa auf die "leidige Frage" nach Scheidung und Wiederheirat zu achten, sollten christliche Krankenhäuser beispielsweise genauer erklären, was das spezifisch Christliche der Arbeit ausmache und was deshalb von den Mitarbeitern erwartet werde, sagte Sternberg. (KNA)