Der Konferenz-Vorsitzende betonte in einem am Mittwoch veröffentlichten Grußwort mit Blick auf die Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen, dass die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens keine "normale" ärztliche Dienstleistung sei. Der Schwangerschaftsabbruch sei "grundsätzlich mit unserem Werte- und Rechtssystem nicht vereinbar".
Die Pflicht des Staates, menschliches Leben zu schützen, leite sich aus der im Grundgesetz festgehaltenen Überzeugung ab, dass die Würde eines jeden Menschen unantastbar sei. "Diese Überzeugung gilt es gerade dann einzulösen, wenn sie infrage gestellt, durch eigennützige, mitunter kommerzielle Interessen verdeckt oder aufgegeben wird", so der Erzbischof von München und Freising.
Beratung in diakonischen Diensten
Er hob zugleich hervor, für die Kirche gehöre der Schutz des ungeborenen Kindes und die Hilfe für Frauen in Krisensituationen eng zusammen. In ihren diakonischen Diensten biete sie deshalb eine Beratung an, "die das Leben des Kindes schützt, indem sie die Mutter umfassend informiert und begleitet".
Zugleich mahnte der Kardinal, "selbstkritisch anzufragen, ob wir schwangeren Frauen und werdenden Eltern genügend Unterstützung zukommen lassen - als Kirche und als Gesellschaft insgesamt".
In Berlin wird der Marsch zum 14. Mal vom "Bundesverband Lebensrecht" veranstaltet, einem Zusammenschluss von 14 Lebensschutzorganisationen. Die Kundgebung beginnt auf dem Washingtonplatz beim Hauptbahnhof und endet dort mit einem ökumenischen Gottesdienst. Im vergangenen Jahr kamen nach Angaben der Veranstalter mehr als 7.500 Teilnehmer aus ganz Deutschland.