Mit dabei sind 25 weitere Kläger, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote von den Grünen und der evangelische Pfarrer im Ehrenamt, Matthias Striebeck, wie der Bund für Geistesfreiheit (bfg) am Freitag in München mitteilte.
Durch das verpflichtende Kreuz im Eingangsbereich von Behörden des Freistaat sähen die Kläger ihre Grundrechte verletzt.
Wunsch nach Neutralität
Mit der Klage wollten sie auf die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität pochen, wie es hieß. Einzelheiten ihrer Klagebegründung wollen sie am Dienstag auf einer Pressekonferenz bekanntgeben.
Seit 1. Juni gilt eine entsprechende Ergänzung der allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden. Ausgenommen davon sind Theater und Museen. Der im April gefasste Beschluss der Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wurde kontrovers diskutiert, auch von Kirchenvertretern. Schon damals hatte der Bund für Geistesfreiheit eine Klage dagegen angekündigt. (KNA)