EKD für vorgeburtliche Bluttests mit Beratung

Kostenübernahme für Schwangere?

Die Evangelische Kirche in Deutschland ist dafür, vorgeburtliche Bluttests in der Schwangerenvorsorge in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Diese solle an eine ethische Beratung geknüpft sein.

 (DR)

Es sei nicht vermittelbar, dass die Krankenkassen die "risikoreichere" Fruchtwasseruntersuchung bezahlten, nicht aber die "risikoärmeren" vorgeburtlichen Tests, sagte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland, Martin Dutzmann, am Freitag in Berlin.

Der Vorsitzende der EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung, der Münchner evangelische Theologe Reiner Anselm, äußerte zugleich die Sorge, dass die beständige Ausweitung der vorgeburtlichen Untersuchungen zu einer Verschiebung des gesellschaftlichen Klimas beitragen könne. Es dürfe nicht dazu kommen. dass die Pränataldiagnostik eine erlaubte oder gar sozial erwünschte Praxis sei, um die Geburt von Kindern etwa mit Down-Syndrom zu verhindern.

Das Angebot der Tests als Kassenleistung verbunden mit einer Beratung solle zugleich dazu führen, diese Tests "der Logik des Marktes zu entziehen", betonte Anselm. Generell müsse die öffentliche Diskussion über Nutzen und Gefahren der Pränataldiagnostik intensiver geführt werden. Schwangere Frauen sollten möglichst früh darüber informiert werden, meinte der Theologe und fügte hinzu: "Wir wollen in die Wartezimmer der Gynäkologen."

Beratung Grundvoraussatzung für Zustimmung

Der Rat der der EKD hat sich die Empfehlung der Kammer und ihre ethische Begründung zu eigen gemacht. Der rund 40 Seiten umfassende Text steht unter dem Titel "Nichtinvasive Pränataldiagnostik - Ein evangelischer Beitrag zur ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung". Demnach soll Schwangeren ermöglicht werden, eine eigenständige, abgewogene Entscheidung treffen zu können, unabhängig von finanziellen Erwägungen oder medizinischen Risiken.

Die Kosten der Beratung, die die besondere Verantwortung der Gesellschaft für den Lebensschutz zum Ausdruck bringen solle, sollten ebenfalls von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. "Ohne eine solche Beratung erscheint die Einführung der NIPT als Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung der Kammer und dem Rat der EKD nicht als zustimmungsfähig", betont der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, in seinem Vorwort.

Dutzmann räumte ein, dass die von der EKD vorgeschlagene Lösung bei der katholischen Kirche auf Bedenken stoße. Dies hänge mit der unterschiedlichen Position in der allgemeinen Schwangerenkonfliktberatung zusammen. "Die Differenzen werden wir aushalten müssen", meinte Dutzmann.


Prälat Martin Dutzmann / © Andreas Schoelzel (epd)
Prälat Martin Dutzmann / © Andreas Schoelzel ( epd )
Quelle:
KNA