Der Pakt soll die internationale Flüchtlingshilfe und die Solidarität zwischen den Staaten entscheidend voranbringen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet dazu zentrale Fragen.
Wie kam es zu dem Pakt?
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2016 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine "New Yorker Erklärung" für eine bessere internationale Koordinierung und Lastenverteilung bei der Flüchtlingshilfe. Darauf aufbauend handelte das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) mit den Mitgliedstaaten den Inhalt des Pakts aus. Mitte November stimmten 176 Länder für den endgültigen Textentwurf. Am 17. Dezember soll die UN-Vollversammlung den Pakt offiziell annehmen. Derzeit gelten laut UNHCR rund 24 Millionen Menschen weltweit als Flüchtlinge.
Welche Ziele verfolgt der Pakt?
Zentrales Anliegen ist eine "ausgewogene Lasten- und Verantwortungsteilung" innerhalb der Staatengemeinschaft. Im einzelnen nennt werden vier Ziele genannt: 1. Länder entlasten, die besonders viele Flüchtlinge aufgenommen haben, wie Jordanien, Libanon oder die Türkei; 2. die finanziellen, humanitären Hilfen verstärken, um Flüchtlingen ein möglichst selbstständiges und würdiges Leben und ihren Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen; 3. Aufnahmeregelungen in Drittstaaten für besonders verletzliche Flüchtlinge (Resettlement), etwa zur medizinischen Versorgung von Schwerkranken; 4. Bedingungen in den Heimatländern schaffen, die Flüchtlingen eine Rückkehr "in Sicherheit und Würde" gestattet.
Warum ist der Pakt notwendig?
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 legt zwar fest, wer den Flüchtlingsstatus erhält - nämlich Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen -, und sie betont auch grundsätzliche Flüchtlingsrechte. Aber sie sagt wenig über die Zusammenarbeit von Staaten bei der Hilfe für Flüchtlinge. An dieser Stelle soll der Pakt angesichts der größten Flüchtlingskrise seit dem Zweiten Weltkrieg einen konkreten Handlungsrahmen liefern, internationale Standards festlegen und die Hilfe für die Betroffenen als globale, gemeinsame Verantwortung definieren. Dabei bezieht er neben den Staaten auch die Privatwirtschaft, humanitäre Organisationen und weitere Akteure als Kooperationspartner ein.
Wie verbindlich ist der Pakt?
Das Dokument enthält keine rechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland nicht durch die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer internationaler Abkommen ohnehin schon erfüllt. Außerdem tastet der Pakt die nationale Souveränität nicht an. Teilnehmerstaaten können unter Beachtung internationaler Abkommen weiter selbst über ihre Flüchtlingspolitik entscheiden. Der Pakt sieht allerdings regelmäßige Treffen und Konferenzen vor, bei denen die Umsetzung der unterzeichneten Maßnahmen und Standards durch die einzelnen Staaten auf den Prüfstand kommt.
Was bedeutet der Pakt für Deutschland?
Das Abkommen ist in der Bundesrepublik weit weniger umstritten als der UN-Migrationspakt, weil es dabei nicht um Wirtschaftsmigration geht, sondern um völkerrechtlich anerkannte Flüchtlinge. Die Befürworter versprechen sich davon, dass die von Deutschland bereits übernommenen hohen Lasten bei der Flüchtlingsversorgung auf mehr Schultern verteilt werden und die Menschen dank besserer Standards eher in den Erstaufnahmeländern bleiben.
Dass die Vereinbarung die Flüchtlingszahl in Deutschland erhöhte, sei daher abwegig. Im Bundestag befürworten alle Parteien außer der AfD den Pakt. Deren Redner erklärten in einer Aktuellen Stunde Ende November, das Resettlement verwandele Deutschland in ein "Siedlungsgebiet". Allerdings hat die Bundesregierung lediglich zugesagt, bis Ende 2019 im Rahmen des Resettlements 10.200 Flüchtlinge zu übernehmen.