Arbeitsrechtler erwartet Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts

"Es gibt einen Veränderungsdruck"

Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Jahr dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei der Einstellung von Mitarbeitern Grenzen gesetzt. Der Arbeitsrechtler Ansgar Hense rechnet damit, dass sich dadurch das kirchliche Arbeitsrechts reformieren wird.

Ausländische Pflegekräfte im Krankenhaus / © Andreas Arnold (dpa)
Ausländische Pflegekräfte im Krankenhaus / © Andreas Arnold ( dpa )

Nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs rechnet der Arbeitsrechtler Ansgar Hense mit einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts. Die aktuelle Rechtsprechung erzeuge einen "Veränderungsdruck" und biete einen Anreiz, "über die religiös-theologischen Dimensionen des kirchlichen Dienstes grundlegend neu nachzudenken", schreibt der Direktor des kircheneigenen Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Ansgar Hense, in einem Beitrag für die "Herder Korrespondenz" (Januar-Ausgabe).

Dabei müsse es auch darum gehen, "klassische Fragen neu zu beantworten", so Hense. Als Beispiel nennt er die Frage, wie kirchliche Betriebe leichter konfessionsfremde oder religionslose Bewerber einstellen könnten. Um mit der aktuellen Rechtsprechung produktiv umzugehen, brauche es den "Willen zu einem neuen kirchlichen Arbeitsrecht und der ernsthaften Suche nach einem adäquaten neuen Ordnungsmuster".

Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Jahr dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bei der Einstellung von Mitarbeitern Grenzen gesetzt. Wenn sie von Stellenbewerbern die Kirchenmitgliedschaft verlangen, muss dies Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein können. In einem weiteren Urteil wurde auch das Recht der katholischen Kirche auf Kündigung von Mitarbeitern wegen Loyalitätsverstößen begrenzt.


Quelle:
KNA