2018 seien in NRW-Kommunen an 1.298 Sonn- und Feiertagen die Läden geöffnet worden, teilte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) auf eine SPD-Anfrage dem Landtag in Düsseldorf mit. Dies seien landesweit 82 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage weniger als im Jahr davor.
Pinkwart kritisierte, dass auch nach der Lockerung des Ladenöffnungsgesetzes in NRW sich die strenge Rechtsprechung der Vergangenheit fortgesetzt habe. Jüngste Urteile zugunsten der Kommunen Essen, Solingen und Gütersloh zeigten jedoch, dass Ladenöffnungen auf Basis der Neuregelungen "durchaus rechtssicher" vorgenommen werden könnten.
Neues Ladenöffnungsgesetz
Seit dem 1. April 2018 gilt ein neues Ladenöffnungsgesetz. Damit will die schwarz-gelbe Landesregeirung die Wettbewerbssituation des Einzelhandels gegenüber dem Online-Handel verbessern. Nach der Neuregelung können Kommunen den Verkauf an jährlich bis zu acht statt zuvor vier Sonn- und Feiertagen gestatten.
Neben Anlässen wie Märkten, Festen und Messen lassen sich nun weitere Sachgründe für den Verkauf anführen, etwa die "Belebung der Innenstädte", der "Erhalt zentraler Versorgungsbereiche" oder das "Sichtbarmachen der Innenstädte". Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte aber angemahnt, "die jetzt sehr weit gefassten gesetzlichen Voraussetzungen" für Ladenöffnungen mit Blick auf den Sonntagsschutz einschränkend auszulegen.
Immer "im Einzelfall prüfen"
Pinkwart verwies darauf, dass die Kommunen ihre Anträge auf Sonntagsöffnungen immer "im Einzelfall prüfen, begründen und abwägen" müssten. Eine öffentliches Interesse dafür sei naturgemäß größer, wenn gleich mehrere Sachgründe vorlägen.Laut Wirtschaftsministerium wurden im vergangenen Jahr 41 verkaufsoffene Sonntage gerichtlich untersagt, 22 davon nach neuem Recht. 2017 sei die Sonntags-Ladenöffnung in 57 Kommunen untersagt worden.