Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM) warf dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine "reflexhafte" Ablehnung von Asylanträgen dieser Personengruppe vor. Die Behörde stelle in fast allen Fällen die Ernsthaftigkeit eines Übertritts zum Christentum infrage, sagte der IGfM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin am Dienstag in Berlin. Dies geschehe auch, ohne die zum christlichen Glauben übergetretenen Flüchtlinge persönlich anzuhören.
Konvertiten werden verfolgt
"Die Verfolgungssituation im Iran wird in Deutschland bagatellisiert", sagte Lessenthin. Konvertiten würden in dem Land gejagt, ihre Gemeinden ausspioniert und sie selbst schwersten Repressalien ausgesetzt. Aus diesem Grund dürfe kein Konvertit in den Iran abgeschoben werden.
Dem schloss sich auch Kauder an. Der CDU-Politiker kritisierte zudem, dass das Bamf die Rückkehr von Konvertiten in den Iran für unbedenklich halte. Der Austritt aus dem Islam sei im Iran zwar nicht nach staatlichem Recht, aber nach der Scharia strafbar, so Kauder. Konvertiten drohten daher harte Strafen, wenn sie zurückkehren.
Abschiebestopp keine Einladung zum Konvertieren
Die Befürchtung, dass ein Abschiebestopp für Konvertiten eine Einladung zum Konvertieren sei, um eine Rückkehr in den Iran zu verhindern, teilte Kauder nicht. Ein Missbrauch könne zwar nie ausgeschlossen werden, aber "niemand könne tatsächlich feststellen, was einen Menschen dazu bewogen hat, seinen Glauben zu wechseln".
Solange der Iran die Religionsfreiheit nicht garantieren könne, dürfe keine Abschiebung dorthin vorgenommen werden.