SPD-Politiker wollen Abschaffung von Werbeverbot für Abtreibung

"Wir müssen noch nachlegen"

In der SPD mehren sich offenbar die Stimmen, die die Abschaffung oder eine Reform des Paragrafen 219a fordern. Eine jüngst veröffentliche Liste mit Ärzten, die Abtreibungen durchführen, sei "in der Tat keine große Hilfe für Frauen".

Streit um §219a StGB / © Boris Roessler (dpa)
Streit um §219a StGB / © Boris Roessler ( dpa )

Das sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der "tageszeitung" (Onlineausgabe Montag).

Seit einer Woche ist eine Liste mit den Adressen von Abtreibungsärzten online, auf die sich die Koalitionsfraktionen bei der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt hatten. Bislang haben sich rund 90 Ärzte auf die Liste setzen lassen. Die Bundesärztekammer erklärte, die Liste sei im Aufbau und werde monatlich aktualisiert. Ärzte befürchten nach eigenen Angaben, sich bei einer Aufnahme auf die Liste zur Zielscheibe für Abtreibungsgegner zu machen.

"Es war kein Fehler"

"Die geringe Anzahl der Ärztinnen und Ärzte auf dieser Liste sollte für uns Anlass sein, zu prüfen, ob wir in dieser Wahlperiode nicht doch noch mal an den Paragrafen 219a rangehen", sagte Fechner der Zeitung. "Es war kein Fehler, dass wir das Gesetz gemacht haben." Er betonte, es sei aber nur ein kleiner Schritt gewesen, und: "Wir müssen noch nachlegen: Der Paragraf 219a sollte mindestens deutlich eingeschränkt oder ganz gestrichen werden." Zuvor hatten auch Karl Lauterbach und Nina Scheer, beide Kandidaten für den SPD-Bundesvorsitz, die Listen kritisiert. Scheer hatte zudem eine Abschaffung des Paragrafen 219a gefordert.

SPD, Grüne, Linke und FDP wollten den Paragrafen nach der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel im November 2017 abschaffen oder mindestens stark reformieren; die Union daran festhalten. Im Februar einigte sich die große Koalition auf einen Kompromiss: Ärzte dürfen nun darüber informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Für jede weitergehende Information müssen sie aber auf befugte Stellen verweisen, etwa auf die Bundesärztekammer.


Quelle:
KNA
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