Das erklärte der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Gualtiero Bassetti, in Rom. Aus christlicher Sicht finde Leben immer in Beziehung statt; auch für einen Kranken wäre es "ein Akt von Egoismus", wenn er sich dem entzöge, was jeder geben könne.
Verfassungsgericht befasst sich mit dem Thema
Bassetti äußerte sich, weil derzeit das italienische Verfassungsgericht mit dem Thema befasst ist. Wenn nicht das Parlament in Rom bis zum 24. September eine Neufassung des Strafrechtsartikels 580 vorlegt, der eine Strafe für Hilfe oder Ermutigung zum Suizid vorsieht, will das Gericht über dessen Verfassungsgemäßheit entscheiden.
Kardinal Bassetti sagte, ein Gesetz, das assistierten Suizid ermögliche, sei unvereinbar mit den Grundsätzen der italienischen Verfassung. Die Beihilfe zur Selbsttötung unterscheide sich "nur formal" von Euthanasie; beiden Fällen gemeinsam sei die Absicht, den Tod eines Menschen herbeizuführen. Unerheblich ist dabei nach Worten Bassettis, ob es sich um eine Verabreichung tödlicher Substanzen oder um die "Unterlassung überlebensnotwendiger Behandlungen oder Hilfen" handelt.
Straffreiheit würde "Abgrund" öffnen
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz sprach sich für eine "Milderung und Differenzierung der Sanktionen" für assistierten Suizid aus, vor allem, wenn es sich um Angehörige oder Pflegepersonen handle. Eine völlige Straffreiheit würde jedoch de facto eine Regulierung der Beihilfe zur Selbsttötung nötig machen. Damit würde sich aus Sicht der Gesetzgebung ein "Abgrund" öffnen, warnte der Kardinal.
Bassetti verwies weiter auf den Fall des französischen Komapatienten Vincent Lambert, der im Juli nach dem Abbruch der künstlichen Ernährung gestorben war. Der Kardinal verlangte in dem Zusammenhang, das Recht zur Patientenverfügung in Italien zu überarbeiten. Nach italienischer Gesetzeslage hätte die Ernährung Lamberts aufgrund einer Übereinkunft zwischen Arzt und Anwalt eingestellt werden können.