Ärztepräsident gegen Aufweichung des Sterbehilfe-Verbots

"Wo ist dann noch der Unterschied zur Euthanasie?"

​Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery wendet sich gegen eine Aufweichung des Verbots von geschäftsmäßiger Sterbehilfe durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn man ärztlich assistierten Suizid erlaube, führe das zu einer Tötung auf Verlangen.

Debatte um Sterbehilfe (dpa)
Debatte um Sterbehilfe / ( dpa )

"Wenn wir Sterbehilfe als Ärzte betreiben sollten, müssten wir es qualitätsgesichert und nach allen Prinzipien der guten medizinischen Praxis machen", erklärte der Ärztepräsident gegenüber dem "Tagesspiegel". "Das würde bedeuten: Sterbewilligen würde das Gift über einen Venenzugang injiziert. Wo ist da dann noch der Unterschied zur Euthanasie?"

Mediziner sind nicht Sterbe-, sondern Lebenshelfer

Die Behauptung, dass Palliativmediziner durch das Gesetz Gefahr liefen, sich bei der Gabe von schmerzstillenden Medikamenten strafbar zu machen, sei "Quatsch", sagte Montgomery. "Da werden Gefahren beschworen, die nicht vorhanden sind." Die Regelung richte sich "gegen Organisationen, die sich dadurch finanzieren oder ihre Befriedigung daraus ziehen, anderen Menschen beim Sterben zu helfen".

Und die Forderung, Ärzten Suizidbeihilfe zu erlauben, sei "bewusst darauf angelegt, die Grenzen zerfließen zu lassen". Mediziner seien aber nicht Sterbe-, sondern Lebenshelfer.

Diskussion über Paragraf 217

Das Bundesverfassungsgericht hatte imm April an zwei Tagen über den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs beraten. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. Gegen den Paragrafen geklagt haben in Karlsruhe schwerkranke Menschen, Ärzte und professionelle Suizidhelfer. Er stellt seit Ende 2015 die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Angehörige und "Nahestehende" sind von dem Verbot ausgenommen.

Der Bundestag wollte mit dem neuen Straftatbestand verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten. Der Begriff "geschäftsmäßig" umfasst aber nicht nur kommerzielle Leistungen, sondern auch die wiederholte unentgeltliche Unterstützung.

 


Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (dpa)
Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer / ( dpa )
Quelle:
KNA