Die katholische Kirche lehnt jede Form der aktiven Sterbehilfe und Beihilfe zum assistierten Suizid ab. Die Bischöfe fordern Christen dazu auf, sich stattdessen für eine Stärkung der Hospizarbeit und der palliativen Versorgung einzusetzen. Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hatte die Ablehnung einer aktiven Sterbehilfe bekräftigt. "Wir müssen uns wehren gegen aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum assistierten Suizid", sagte er.
Nötig seien hingegen eine Stärkung der Hospizarbeit und palliativen Versorgung. Gottes Liebe zum Menschen verpflichte zu einem Schutz des menschlichen Lebens, unterstrich er.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Das Strafgesetzbuch stellt auch das Töten auf Verlangen - etwa durch die Verabreichung von Medikamenten - unter Strafe und droht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe an. Dagegen bleibt die sogenannte passive Sterbehilfe, etwa durch Abschalten der Beatmungsgeräte, straffrei, sofern sie dem Willen des Patienten entspricht. Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. (kna, dpa)