Nach dem Papst haben sich nun auch die zuständigen Vatikan-Behörden kritisch zu bestimmten Aspekten des geplanten "synodalen Wegs" geäußert und Nachbesserungen gefordert.
Das Vorhaben der deutschen Bischöfe und des Katholiken-Dachverbands ZdK müsse "effektiv und im Einklang mit der Weltkirche beschritten werden", heißt es in einem Brief des Leiters der vatikanischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.
Das auf den 4. September datierte Schreiben verweist auf den mahnenden Brief, mit dem sich Papst Franziskus bereits im Juni an die Katholiken in Deutschland gewandt hatte und der dort unterschiedliche Interpretationen hervorrief.
Frage der Verbindlichkeit des "synodalen Weges"
Kritisch positioniert sich der Vatikan jetzt vor allem zur Frage der Verbindlichkeit des "synodalen Weges". In einem Gutachten des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte, das Ouellets Brief beigefügt ist, heißt es, die Themen des "synodalen Wegs" beträfen offensichtlich nicht nur die Kirche in Deutschland, sondern die Weltkirche.
Sie könnten "mit wenigen Ausnahmen nicht Gegenstand von Beschlüssen und Entscheidungen einer Teilkirche sein, ohne gegen die Einschätzung des Heiligen Vaters zu verstoßen".
DBK will "etwaige Missverständnisse" ausräumen
Die Deutsche Bischofskonferenz teilte in einer ersten Reaktion mit, das Gutachten aus Rom beziehe sich auf eine inzwischen überholte Entwurfsfassung der Satzung für den "synodalen Weg". Es berücksichtige nicht die neueste Fassung, die einige der kritisierten Textpassagen nicht mehr enthalte. Die Bischofskonferenz kündigte an, Kardinal Marx werde in der kommenden Woche in Rom Gespräche führen, "in denen etwaige Missverständnisse ausgeräumt werden sollen".
Beim "synodalen Weg" soll über die Themen Macht, Sexualmoral, priesterliche Lebensform sowie die Rolle von Frauen gesprochen werden. Das Gutachten, unterzeichnet vom Präsidenten des Päpstlichen Rats für Gesetzestexte, Filippo Iannone, wirft kirchenrechtliche Bedenken auf: So könne eine Gleichberechtigung von Bischöfen und Laien bei den Abstimmungen kirchenrechtlich keinen Bestand haben.
"Wie kann sich eine Bischofskonferenz von einer Versammlung dominieren lassen, von der die meisten Mitglieder keine Bischöfe sind?", fragt Iannone.
Ein Partikularkonzil?
Der Erzbischof merkt ferner kritisch an, die deutschen Bischöfe planten unter dem Begriff des "synodalen Wegs" in Wahrheit offenbar ein sogenanntes Partikularkonzil, das sie aber ohne ausdrückliche Zustimmung aus Rom gar nicht abhalten könnten. Zudem müsse sich auch ein Partikularkonzil "innerhalb des Universalrechts bewegen".
Synodalität in der Kirche sei "kein Synonym für Demokratie oder Mehrheitsentscheidungen", schreibt Iannone. Zugleich erinnert er daran, dass eventuelle synodale Beschlüsse der Deutschen erst nach Prüfung und Anerkennung durch den Papst Gültigkeit erlangen könnten.