Nach der neuen Regelung kann die zuständige Behörde Flächen für Grabstätten ausweisen, "auf denen auf Wunsch der Verstorbenen eine Urne mit der Asche eines Haustieres dem Grab beigegeben werden kann". Bis tatsächlich das erste Herrchen oder Frauchen etwa mit seinem Vierbeiner bestattet werden kann, wird jedoch nach Angaben des städtischen Friedhofsbetreibers noch mindestens ein Jahr ins Land gehen.
Geplant sei zunächst die Einrichtung eines bis zu einem Hektar großen Grabfeldes auf dem Ohlsdorfer Friedhof, sagte der Sprecher der "Hamburger Friedhöfe", Lutz Rehkopf, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es werde optisch abgegrenzt, um die Gefühle anderer Friedhofsbesucher nicht zu verletzen. Angedacht sei die Bestattung von Kleintieren wie Hund oder Katze, nicht dagegen von Pferden oder anderen größeren Vierbeinern.
Mensch-Tier-Bestattungen
Die Tiere müssten verbrannt und die Asche in Urnen überführt werden, erklärte Rehkopf. Für den Fall, dass der Tierbesitzer zuerst stirbt, könne er neben dem Grab einen Platz für sein Haustier reservieren. Die weitere Pflege und spätere Grablegung des Tieres müsse er dann per Testament an Angehörige oder Freunde übertragen.
Der Wunsch nach Mensch-Tier-Bestattungen sei in jüngster Zeit vermehrt an den Friedhofsbetreiber herangetragen worden, so der Sprecher. Schon jetzt gebe es erste Interessensbekundungen für das neue Modell.
"Grabbeilage"
Die katholische Kirche begrüßte das neue Gesetz. "Wir haben Verständnis dafür, dass das Bestattungsrecht grundsätzlich einer sich wandelnden Bestattungskultur Rechnung tragen muss", sagte der Leiter des Katholischen Büros Hamburg, Stephan Dreyer. "Die jetzt in Rede stehenden Änderungen halten wir für angemessen und sehen unsere Anliegen, insbesondere eines würdigen Umgangs mit den Verstorbenen gewahrt."
In Deutschland gibt es rund 150 reine Tierfriedhöfe; Mensch-Tier-Bestattungen sind dagegen bislang nur in einigen wenigen Kommunen möglich. Laut bundesweiter Gesetzgebung sind Friedhöfe lediglich für Menschen da. Tiere können jedoch - wie auch in dem neuen Hamburger Gesetz - als "Grabbeilage" angesehen werden.