Beschlossen wurde am Mittwoch ein Antrag der Freie-Wähler-Fraktion, demzufolge die Bestattung in einem Leichentuch künftig "aus religiösen und weltanschaulichen Gründen" zulässig ist, "soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen". Zudem müsse die Entscheidung, ob die Sargpflicht gelockert werde, dem Friedhofsträger überlassen bleiben.
Traditionell werden Muslime in Tücher gewickelt beigesetzt. Eine Feuerbestattung ist ihnen verboten. Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren die Bestattungsgesetze novelliert. Friedhofsträger vor Ort haben seither die Möglichkeit, die Sargpflicht unter bestimmten Voraussetzungen zu lockern. Eine Bestattung im Leinentuch ist Experten zufolge allerdings keine zwingend vorgegebene oder durch religiöse Vorschriften vorgeschriebene Beisetzungsart.